DSA-Stellungnahme: VAUNET fordert die Berücksichtigung medienspezifischer Belange

12.04.2021 - Der VAUNET hat sich an dem Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu dem bereits viel diskutierten Digital Services Act (DSA) beteiligt. Die Festlegung einheitlicher Regeln für einen digitalen Raum in Europa, der ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld bietet, wird von der Europäischen Union angestrebt.

Aus VAUNET-Sicht müssen im DSA die Bedingungen für alle Akteure geschaffen werden, um an den Zielsetzung mitwirken zu können. Auf dem Weg dorthin räumt der Entwurf der EU-Kommission den Verbraucher:innen bzw. Nutzer:innen sowie den Aufsichtsstrukturen (Digital Services Coordinator, EU-Kommission) neue Rechte ein. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Anliegen professioneller Medien bzw. deren Inhalte stärker berücksichtigt werden.

Die Pandemie hat gezeigt, dass europäische Medienunternehmen ein verlässlicher Anker sind, insbesondere im Kampf gegen Desinformation sowie bei politischer und gesellschaftlicher Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung. Darüber hinaus unterliegen der private Rundfunk und seine Online-Angebote einer funktionierenden und unabhängigen Medienaufsicht. Die Online-Angebote von Radio und TV sowie deren Nutzer:innen sind somit vor rechtswidrigen, illegalen und schädlichen Inhalten wirksam geschützt. Der Zugang, die Sichtbarkeit und die Nachhaltigkeit von Inhalten professioneller Medienanbieter sind im Verhältnis zu Hate Speech, Fake News und Verschwörungstheorien im Internet zu stärken. Dies entspricht dem politischen Ziel des DSA, einen sicheren digitalen Raum zu schaffen.

Der DSA-Vorschlag der EU-Kommission sollte aus Sicht des VAUNET um folgende Aspekte ergänzt werden:

1. Berücksichtigung des Mediensektors bei der sektorübergreifenden Diskussion

  • Sektorspezifische Regelungen und Spielräume für Mitgliedstaaten sind beizubehalten. Bei der Aufsicht sind Doppelstrukturen zu vermeiden.
  • Kein Eingriff in die journalistisch-redaktionelle Freiheit professioneller Medien: Globale kommerzielle Online-Plattformen sollten keine Aufsichtsfunktion über legal verbreitete Online-Inhalte ausüben dürfen, die von Diensteanbietern stammen, die eine redaktionelle Verantwortung wahrnehmen und sich durchweg an EU- und nationales Recht sowie journalistische und redaktionelle Grundsätze halten.

2. Mehr Transparenz schafft mehr Sicherheit im Online-Umfeld

  • Transparenz bei der Online-Werbung ist grundsätzlich zu begrüßen. Online-Werbung muss jedoch weiterhin die Finanzierung von professionellen Medien ermöglichen.
  • Identifikation und Nachverfolgbarkeit von Unternehmern (Know-Your-Business-Customer-Prinzip) ist ein wichtiger Grundstein zur verbesserten Transparenz und sollte über Warengeschäfte hinausgehen.
  • Transparenz der Empfehlungssysteme: Neben der Transparenz gegenüber den Nutzern, sollte Transparenz auch gegenüber Aufsichtsbehörden eine bessere Kontrolle der Online-Plattformen bzw. der Erfüllung der Pflichten aus dem DSA ermöglichen.

3. Eine bessere Rechenschaftspflicht ist essenziell für ein sicheres Online-Umfeld

  • Das sog. „Good Samaritan“-Prinzip (Art. 6) darf im Laufe der Verhandlungen nicht zur Hintertür für eine Verwässerung der Definition der aktiven Plattformen werden.
  • Einhaltung der Sorgfaltspflichten als Voraussetzung der Haftungsausschlüsse

4. Die Sorgfaltspflichten sollten eine effektive Bekämpfung der illegalen Inhalte ermöglichen

  • Der Status der vertrauenswürdigen Hinweisgeber (sog. Trusted Flaggers) aus Artikel 19 ist eine wichtige Säule zur effektiven Rechtsdurchsetzung. Es ist wichtig, dass auch einzelne Unternehmen – die (und deren Inhalte und Produkte) ohnehin schon stark reguliert werden – von der Priorisierung Gebrauch machen können.
  • Das Melde- und Abhilfeverfahren (Notice and Action) sollte effizient sein. Die Voraussetzung der Angabe einer präzisen URL-Adresse ist nicht zielführend. Besser wäre ein klares „Notice and Stay Down“.

 

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Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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