18.11.2020 - Der Bundestag und der Bundesrat haben am 18. November 2020 das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet. Ein Teil dieses Gesetzes ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Im IfSG wurden eine Reihe von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 eingefügt.
Danach ist nunmehr nach Bundesrecht zulässig, u. a. Freizeit-, Kultur und Sportveranstaltungen zu beschränken oder zu untersagen. Zudem können Reisebeschränkungen erlassen werden. Nähere Details sollen künftig in Verordnungen des Bundes geregelt sein.
Der VAUNET hat in einer Stellungnahme auf die Bedeutung des Rundfunks als kritische Infrastruktur hingewiesen. Bei der Umsetzung und Anwendung der neuen Bundesbestimmungen, müsse die derzeit in den Epidemieverordnungen der Länder fixierte Systemrelevanz von Rundfunk und rundfunkähnlichen Telemedien ebenfalls vollumfänglich Berücksichtigung finden.