Nachdem die Bundesnetzagentur der Telekom und Vodafone im April 2022 die Vermarktung der sogenannten Zero-Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ wegen Verstoßes gegen die Netzneutralität untersagt hatte, haben die beiden Unternehmen nun mit neuen Tarifen reagiert. Bestehende Endkundenverträge sollen jedoch im Rahmen einer Übergangsfrist weiterhin gültig bleiben.
Die sogenannten Zero-Rating-Optionen ermöglichten die kostenfreie Nutzung des Datenvolumens für spezifische Dienste im Mobilfunknetz von Telekom und Vodafone. Die Bundesnetzagentur sah darin einen Verstoß gegen die Netzneutralität, „weil sie den Datenverkehr nicht gleichbehandeln“, so die Behörde. Am 28.04.2022 untersagte sie daher die weitere Vermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ und ordnete zudem die Beendigung entsprechender Bestandskundenverträge an. Zuvor hatte am 2. September 2021 bereits der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Zero-Rating-Optionen der Deutschen Telekom und von Vodafone mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar seien.
Nun haben die Mobilfunkbetreiber mit neuen Tarifen auf das Neuvermarktungsverbot reagiert. Das neue Tarifmodell der Telekom gilt ab dem 1. Juli 2022 und beinhaltet höhere Datenvolumina sowie die Möglichkeit, unabhängig vom Tarif günstigere Zusatzkarten mit gleichem Datenvolumen zuzubuchen. Die von der Bundesnetzagentur eingeräumte Übergangsfrist für die Beendigung von „StreamOn“-Bestandskundenverträgen bis Ende März 2023 will die Telekom voll ausnutzen.
Vodafone hat sich bereits zum 1. Juni 2022 vom Red-Portfolio („Vodafone Pass“) getrennt und ein neues „GigaMobil“-Tarifsortiment eingeführt. Auch hier wurden die Datenvolumina bei gleichbleibenden Preisen erhöht. Und wie die Telekom lässt das Unternehmen die „Vodafone Pass“-Bestandskundenverträge im Rahmen der Übergangsfrist vorerst weitergelten.