Die Regierungsfraktionen des Bundestages haben einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Lobbyregistergesetzes des Bundes am 23. Juni 2023 in den Bundestag eingebracht. Als Grundlage des Gesetzesentwurfes dient ein Formulierungsvorschlag des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMIH).
Mit der Gesetzesänderung sollen die Transparenzpflichten von Interessenvertreter:innen, insbesondere bzgl. deren Finanzen und dem Bund zugeleiteten Stellungnahmen, verschärft werden. Damit werden Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das BMIH hat keinen Referentenentwurf verfasst, sodass es keine Verbändeanhörung durch das Ministerium geben wird.
Der VAUNET wird sich kritisch in den Gesetzgebungsprozess einbringen und hat Kontakt zu anderen Verbänden bzgl. einer gemeinsamen Positionierung aufgenommen.
Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:
- Kontaktaufnahme zur Referentenebene gilt künftig auch als Interessenvertretung
- Eintragungspflichtig sind neben den Beschäftigten auch Personen, die regelmäßig für den Verband tätig werden (ehrenamtliche Vorstände)
- Unverzüglich (also noch vor Abschluss von Anhörungen/Gesetzesverfahren) sind ins Register einzutragen: Zu welchen Gesetzen/Verordnungen Interessenarbeit geleistet wurde & die abgegebenen Stellungnahmen und Gutachten
- Die Möglichkeit der Verweigerung der Nennung der Finanzdaten ist gestrichen
- Die Gesamtsumme der Mitgliedsbeiträge ist offenzulegen
- „Spitzenmitgliedsbeitragszahler“ sind namentlich zu nennen (mit mehr als 10.000 Euro, die zugleich 10 % der Gesamtsumme des Beitragsaufkommens ausmachen)
- Jahresabschluss muss unverzüglich eingetragen werden
- Aktualisierungspflicht verlängert sich von drei Wochen auf 30 Tage
„Alteintragungen“ sollen dem Bundesarchiv zur Aufbewahrung angeboten werden.