Neuer Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein: Indexmodell beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Stärkung regionaler (privater) Angebote

Rund sechs Wochen nach der Landtagswahl steht der Koalitionsvertrag: CDU und Bündnis 90/Die Grünen stellten am 22. Juni 2022 in Kiel ihre Pläne für Schleswig-Holstein vor. Zu den medienpolitischen Zielen gehören u. a. ein Indexmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eine leichtere Auffindbarkeit von Public-Value-Inhalten, die mittelfristige Digitalisierung des Radios und die Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft in die Wirtschaftsstrategie.

Neuer Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein: Indexmodell beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Stärkung regionaler (privater) Angebote

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein plant die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu flexibilisieren, um sie an das veränderte Nutzungsverhalten der Menschen anzupassen. Dazu gehört auch, Programminhalte „unter Beachtung verfügbarer Rechte länger, wenn möglich auch dauerhaft, verfügbar“ zu gestalten. Außerdem setzen sich CDU und Grüne gemeinsam „für eine auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Umsetzung des Indexmodells ein“. Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende sollen dabei vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der VAUNET lehnt eine automatisierte Beitragserhöhung ohne vorherige konkrete Bedarfsermittlung, wie es das Indexmodell vorsehen würde, ab. Nur mittels genauer Vorabkontrollen kann verhindert werden, dass eine Überfinanzierung der Rundfunkanstalten und damit eine negative Auswirkung auf den privaten Markt erfolgt.

Die Koalitionspartner heben in ihrer gemeinsamen Strategie den gesellschaftlichen Mehrwert des privaten Rundfunks deutlich hervor und wollen sich für eine bessere Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten einsetzen, „insbesondere dann, wenn sie einen regionalen Bezug aufweisen“. Dazu sollten konkret Modelle unterstützt werden, die ökonomische Anreize schaffen, um die Refinanzierung des Vorhabens zu sichern. Zudem sollen bestehende Strukturen gestärkt werden, die nichtkommerzielle und kommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein langfristig die Erhaltung sichern. Das Ziel der koalierenden Parteien ist eine „dauerhafte und staatsferne Förderstruktur“, die verfassungskonform, auf Basis von Gutachten, entwickelt werden soll. Außerdem soll Schleswig-Holstein zur „digitalen Hörfunkvorreiterregion“ werden. In Abstimmung mit allen Beteiligten ist geplant „DAB+ mittelfristig zum alleinigen Standard zu entwickeln […] und die gesetzlichen Voraussetzungen für ein realistisches Umstiegsdatum (zu) schaffen.“ Begründet wird dieses Ziel mit dem Wunsch, einen zuverlässigen Empfang von Rundfunknachrichten im Katastrophenfall zu gewährleisten. Auch dieser Übergang soll laut Koalitionsvertrag finanziell abgefedert werden. Aus Sicht des VAUNET ist im Falle eines Umstiegs auf DAB+ entscheidend, dass dieser für den privaten Hörfunk fair und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechend ausgestaltet wird.

Beide Parteien haben darüber hinaus vereinbart, sich für eine „europaweite und urheberrechtskonforme Lösung beim Geoblocking einzusetzen“.

CDU und Bündnis 90/Die Grünen bekennen sich klar zur Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren „unverzichtbaren Beiträgen für die Gesellschaft“. Um die von der Coronapandemie teils stark betroffene Branche zu stärken, wollen die Parteien einen „partizipativen Prozess“ starten. Zusätzlich soll die Kultur- und Kreativwirtschaft grundsätzlich in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins eingebunden werden, „damit auch sie noch besser von Wirtschafts- und Gründungsförderung profitieren kann.“

Die neue Landesregierung will den Filmstandort Schleswig-Holstein weiter stärken. Um das Bundesland zu einem führenden Standort im Bereich der immersiven Medien zu entwickeln, planen CDU und Grüne Investitionen in die technologische Infrastruktur vorzunehmen, beispielsweise in einen Full-Dome LED-Screen, der einer der ersten in Europa wäre. Die finanziellen Mittel dafür sollen aus den Töpfen der Filmfonds 1 und 2 fließen, die während der Coronapandemie nicht verbraucht wurden.

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