Neben den laufenden Trilogverhandlungen zum europäischen AI-Act wurden innerhalb einer Woche drei wichtige Initiativen zur (internationalen) Regulierung von (generativer) Künstlicher Intelligenz verabschiedet.
Executive Order (EO) des US-Präsidenten Biden: Die EO soll die Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme in den USA gewährleisten. Sie enthält Aufträge an verschiedene Bundesbehörden, z. B. an das Wirtschaftsministerium, Standards für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten zu entwickeln, und schafft Plichten für Anbieter von besonders risikobehafteten KI-Systemen. Mit der EO werden auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft wichtige Aspekte adressiert wie etwa Fragen zum urheberrechtlichen Schutz von Werken, die mit Hilfe von KI hergestellt werden, oder zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training von KI-Systemen.
Bletchley Park Declaration: Im Abschlusskommuniqué des zweitägigen britischen Sicherheitsgipfels haben sich 27 Staaten (darunter China) und die EU-Kommission auf eine engere Zusammenarbeit bei der Regulierung von besonders leistungsfähigen generativen KI-Systemen verständigt. U. a. soll ein „internationales inklusives Netzwerk wissenschaftlicher Forschung“ aufgebaut werden.
G7-Verhaltenskodex: Der G7 Code of Conduct enthält elf Prinzipien, an denen sich die Entwickler fortgeschrittener KI-Systeme freiwillig orientieren sollen, damit KI-Systeme sich an die Werte der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit halten. Mit der Dokumentationspflicht bzgl. des Modeltrainings ist auch ein urheberrechtlich relevanter Aspekt enthalten.
KI-Aktionsplan des BMBF: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Aktionsplan Künstliche Intelligenz vorgestellt. Damit will das BMBF sein Engagement in der Förderung und Entwicklung von KI deutlich ausbauen.