Ministerpräsident:innen einigen sich auf Neufassung des Auftrags der Rundfunkanstalten

03.06.2022 - Die Länder haben sich auf die Änderung des Auftrages der Rundfunkanstalten geeinigt. Auf dieser Basis wird bis Ende Juni 2022 der Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrages finalisiert; auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober 2022 unter niedersächsischem Vorsitz soll der MÄndStV unterzeichnet werden.

Die Rundfunkkommission der Länder hat sich am 2. Juni 2022 über die letzten offenen Fragen bei der Reform des Auftrags der Rundfunkanstalten geeinigt. Unterhaltung ist Teil des Auftrages, sofern sie einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht. Der Auftrag muss künftig auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein. Im Video-On-Demand-Bereich kommt es zu einer qualitativ begrenzten Öffnung für nicht-europäische Filme und Serien. Europäische und nicht-europäische Werke können auch als Online-Only-Inhalte angeboten werden. Die (bis zu) 30-Tage-Frist bleibt für Lizenzwerke bestehen. Die Angebotsflexibilisierung wurde erweitert und die neuen Gremienregeln sind etwas moderater gestaltet worden. Neu ist auch eine Nachhaltigkeitsklausel in der Präambel des MStV, die sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk als auch der private Rundfunk beachten sollen. Auf Basis der Einigung erfolgt nun die Ausarbeitung des 3. Medienänderungsstaatsvertrages, der im Sommer von den Länderregierungschef:innen beschlossen und am 20. Oktober 2022 unterzeichnet werden soll.

Erste Einschätzungen aus der Medienpolitik

Die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer, zog das Fazit, dass es gelungen sei, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu konkretisieren, zu aktualisieren und zu schärfen, „um den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Profils sichtbarer herauszustellen.“ Sie sagte zum Thema Unterhaltung, dass es „der Rundfunkkommission immer bewusst war, dass es wichtig ist, für den Unterhaltungsauftrag den richtigen Platz zu finden.“ (Malu Dreyer auf der MPK-Pressekonferenz, 02.06.2022, ab Minute 38:00)

Bayerns Medienminister, Dr. Florian Herrmann, begrüßt die Einigung und Profilschärfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ebenfalls: „Wir setzen damit auf ein zeitgemäßes Miteinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, das individuelle Stärken sinnvoll berücksichtigt. Wir wollen Klasse statt Masse und dabei das beste Angebot für die Bürgerinnen und Bürger.“

Der Chef der Staatskanzlei und Kulturminister Sachsen-Anhalts, Rainer Robra, erklärte, sein Land habe sich erfolgreich für eine Regelung eingesetzt, „dass die Gremien einerseits in Programmfragen Richtlinien aufstellen und diese regelmäßig überprüfen.“

Der Vorstandsvorsitzende des VAUNET, Claus Grewenig, begrüßt die Ergebnisse, da sie auch wichtige Beschränkungen im Detail enthalten.

Offene Punkte geklärt und neue Punkte

Umstritten war lange, in welcher Form Unterhaltung zum Auftrag gehören soll. Künftig haben die öffentlich-rechtlichen Angebote der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags. Damit erhält die „Unterhaltung“ einen leicht abgestuften Stellenwert gegenüber den beauftragten Kerninhalten.

Diskutiert wurde zudem, ob es eine sog. „Primetime“-Regelung wie beim SRF oder ORF geben kann. Der jetzt gefundene Kompromiss für eine „Wahrnehmbarkeitsregelung“ besagt, dass der Auftrag (inklusive Unterhaltung) in seiner gesamten Breite auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein muss.

Im Video-On-Demand-Bereich wird es zu einer qualitativ begrenzten Öffnung für nicht-europäische Filme und Serien kommen. Sie können nur angeboten werden, wenn sie aus dem Bereich Bildung und Kultur stammen und im besonderen Maße zum öffentlich-rechtlichen Profil beitragen. Europäische und nicht-europäische Werke können künftig auch als Online-Only-Inhalte angeboten werden. Die 30-Tage-Frist bleibt für Lizenzwerke bestehen, kann im Einzelfall aber aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Angebotsgestaltung verlängert werden. Auch hier ist ein besonderer Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Profil erforderlich.

Im Bereich der Flexibilisierung der TV-Programme kommt als neue Option die Wiederherstellung eines bereits eingestellten TV-Programms hinzu. Dies stellt offenbar eine Reaktion auf die Entwicklungen in Großbritannien dar, wo die BBC einen bereits eingestellten Jugend-TV-Kanal als lineares Programm reaktiviert hat. Grundsätzlich gilt eine Deckelung der Anzahl der TV-Programme. Die Angebotskonzepte für neue Angebote müssen durch die KEF überprüfbar sein (eine ähnliche Regelung besteht bereits bei den Telemedienkonzepten).

Die Regelungen für die Gremien werden etwas moderater gestaltet. Statt Zielvorgaben sollen die Gremien nun Richtlinien aufstellen und die Intendanzen beraten. Bei der Ausarbeitung der neuen Kriterien zur Überprüfbarkeit und Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung wird die KEF nicht mehr direkt miteinbezogen. Es müssen lediglich ihre Empfehlungen Berücksichtigung finden. Es gibt keine Pflicht mehr, externe Experten hinzuziehen zu müssen.

Da sich das neue Flexibilisierungsmodell v. a. auf den TV-Bereich konzentriert, wirbt der VAUNET im finalen MStV-Entwurf weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung der Situation des Radios in der dualen Medienordnung.

In der Präambel wird für die Rundfunkanstalten sowie für private Anbieter die Verantwortung verankert, Grundsätze der Nachhaltigkeit zu beachten.

Weiterer Zeitplan

Nach der Unterzeichnung des 3. Medienänderungsstaatsvertrag am 20. Oktober 2022 unter niedersächsischem Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgt in den Landtagen die Ratifizierung. Ziel ist, dass der 3. Medienänderungsstaatsvertrag zum 1. April 2023 in Kraft treten kann. Die Rundfunkanstalten müssen bis Ende April 2023 ihren Bedarf für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 anmelden. Sie könnten diese dann auf Basis des neuformulierten Auftrages vornehmen.

Die Länder werden ab 2023 die Diskussion über ein neues Beitragsmodell führen. Der VAUNET wird sich in diesem Zusammenhang u. a. für eine weitere Werbe- und Sponsoringreduzierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzten.

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Ansprechpartner:in
Tim Steinhauer

Senior Referent Medienverantwortung & Programm

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 199

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