21.02.2023 - Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes möchte Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Kulturszene bei der Bewältigung der Energiekrise unterstützen. Dafür stehen bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Die Förderung soll an Kultureinrichtungen sowie an Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen gehen. Berücksichtigt werden Kosten für Gas, Fernwärme und Strom. Der Förderzeitraum läuft rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Der Kulturfonds Energie fördert Kulturveranstaltungen, wenn diese in Deutschland in geschlossenen Räumen stattfinden, Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen und sofern für den jeweiligen Veranstaltungsort eine Miete nachgewiesen werden kann. Zu den förderfähigen Kulturveranstaltungen gehören unter anderem Konzerte und Livemusikveranstaltungen.
Veranstaltende von Kulturevents können einen pauschalen Festbetrag pro Veranstaltungstag zur Abfederung der energiebedingten Mehrkosten für die Anmietung der genutzten Veranstaltungsräume beantragen. Der Festbetrag richtet sich nach der maximal möglichen Kapazität des Veranstaltungsortes und reicht von 190 Euro bis 3.700 Euro pro Veranstaltungstag. Die Obergrenze für die Förderung liegt bei maximal 50 Prozent der nachgewiesenen (maximal branchenüblichen) Mietkosten pro Tag für den Veranstaltungsort.
Außerdem soll im zweiten Quartal 2023 der „KulturPass“ an den Start gehen. Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, erhalten ein Guthaben in Höhe von 200 Euro, das sie zwei Jahre lang beispielweise für Konzerte und Kinovorstellungen online einlösen können. Insgesamt stellt der Bund dafür 100 Millionen Euro bereit. Die Registrierung auf der geplanten Onlineplattform ist exklusiv für lokale Kulturanbieter vorgesehen.
Weitere Informationen und FAQs: www.kulturfonds-energie.de