Das Konsultationsverfahren zum Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt ist beendet: In vielen Stellungnahmen werden Nachbesserungen an den geplanten Maßnahmen des Bundesjustizministeriums (BMJ) gefordert.
Gegen Hass und Hetze im Internet und für mehr Schutz in sozialen Netzwerken – dafür hat das Bundesjustizministerium im April ein Eckpunktepapier zum „Digitale-Gewalt-Gesetz“ vorgestellt. Das Konsultationsverfahren macht deutlich, dass bereits bei der Begriffsdefinition „digitale Gewalt“ nachgeschärft werden muss. Denn digitale Gewalt hat viele Gesichter: Beispielsweise Cybermobbing, Hatespeech, Identitätsdiebstahl oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen.
Das BMJ gibt an mit temporären Account-Sperren arbeiten zu wollen, um digitale Angriffe zu unterbinden. Allerdings würde eine solche Maßnahme in der Praxis kaum schützen, wie Kritiker:innen sagen, denn die Täter:innen müssten sich nur einen neuen Account anlegen, um den Betroffenen weiter schädigen zu können. Eine nachhaltige Lösung könnte die Sperrung konkreter Personen sein.
Das Eckpunktepapier des BMJ sieht einen Anspruch auf die Herausgabe von Bestandsdaten durch Messenger- und Internetzugangsdienste vor. Da viele Accounts auf Plattformen mittels Handynummern und Mailadressen angelegt werden, sollten, so ein Vorschlag, auch Anbieter von E-Mail und Mobilfunk unter diesen Auskunftsanspruch fallen.
Bei den Anwalts- und Gerichtskosten als auch für die Kosten auf Seiten des Diensteanbieter gelte es herauszuarbeiten, wer dafür aufkäme. Zudem wird gefordert, dass die Auskunftsrechte gestärkt werden müssten, damit das Betroffenenrecht nicht wie aktuell skizziert auf jeder Stufe des mehrstufigen Prozesses drohen würde „leerzulaufen“.
Zum Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt.