Gesetz gegen digitale Gewalt: BMJ legt Eckpunkte vor

„Die Rechtsdurchsetzung durch die Betroffenen von digitaler Gewalt soll eine höhere politische Priorität erhalten“, verkündet das Bundesjustizministerium (BMJ) in seinem Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt, das Anfang April 2023 vorgelegt wurde.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ein Gesetz gegen digitale Gewalt angekündigt. Zu den vom BMJ jetzt vorgelegten Eckpunkten für ein solches Gesetz können Interessierte bis zum 26. Mai 2023 Stellung nehmen, ein Referentenentwurf soll in der zweiten Jahreshälfte folgen.

Aus Sicht der privaten Medien ist das Gesetzesvorhaben mindestens von zweifacher Relevanz. Zum einen möchte das BMJ effektivere Wege zur Rechtsdurchsetzung beschreiten, die auch für andere Rechtsfelder, wie der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, von Bedeutung sein werden. Das Gesetz soll ausdrücklich „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“ regeln, unter die auch Immaterialgüterrechte fallen. Des Weiteren könnten Medienanbieter und deren Kanäle auf Drittplattformen von den Accountsperren betroffen sein.

Mit den neuen Regelungen soll es Betroffenen erleichtert werden, Auskünfte über die Identität von Rechtsverletzenden zu erhalten. Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ sollen zudem verlangen können, dass Gerichte, unter bestimmten Voraussetzungen, Accountsperren anordnen – als neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt, die besonders in solchen Fällen helfen soll, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Die Bedingungen für eine solche Accountsperrung sind laut Eckpunktepapier, dass:

  1. die Sperre „verhältnismäßig“ sein muss und nur erfolgen darf, wenn andere Möglichkeiten wie das Löschen von Inhalten nicht ausreichend waren;
  2. „Wiederholungsgefahr“ bestehe, das heißt, dass Gerichte nur die Social-Media-Konten „notorischer Rechtsverletzender“ sperren lassen könnten;
  3. die Inhalteverfasser von der jeweiligen Plattform auf das Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, bevor der Account gesperrt wird;
  4. das Profil „nur für einen angemessenen Zeitraum“ gesperrt wird.

Mit den gestärkten Auskunftsrechten will das BMJ rechtliche Hürden für Betroffene abbauen. Auf gerichtliche Anordnung sollen so künftig Nutzungsdaten wie auch die IP-Adresse herausgegeben werden müssen. Dabei werden nicht nur Plattformbetreiber in die Pflicht genommen, sondern auch alle Anbieter von Messengerdiensten und Telekommunikationsanbieter können (gerichtlich) verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen, Daten herauszugeben. Begleitend zu den Eckpunkten hat das BMJ ein Erläuterungspapier veröffentlicht.

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