EU-Verbandsklagerichtlinie: anhaltende Diskussion zur Umsetzung in Deutschland

Nachdem das Bundesjustizministerium am 29. März 2023 den Regierungsentwurf eines Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes (VRUG), mit Möglichkeit auf Verbandsklagen auf Abhilfe und Leistung (sog. „Sammelklagen“), veröffentlicht hat, ist die Kritik der Wirtschaftsverbände weiter ungebrochen.

Mit dem Entwurf soll die EU-Verbandsklagerichtlinie (EU 2020/1828) umgesetzt werden. Die Richtlinie lässt den EU-Mitgliedsstaaten indes einen weiten Spielraum bei der Umsetzung.
Die Form der Umsetzung der EU-Vorgaben ist außerordentlich umstritten und wurde u. a. auch vom ZAW (Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft) schon im Hinblick auf den Referentenentwurf vom 16. Februar 2023 deutlich kritisiert. Im Fokus der anhaltenden Kritik steht u. a. die geplante Ausweitung des Gewinnabschöpfungsanspruchs nach § 10 Abs. 1 UWG auf grobe Fahrlässigkeit. Wirtschaftsverbände fordern überdies entgegen den Plänen der Koalition das Festhalten an einem echten „Opt-in“-Prinzip, wie es sich bei der Musterfeststellungsklage, bei der ein Mandat der betroffenen Verbraucher:innen in jedem Fall zu Beginn des Verfahrens vorliegen muss, bewährt hat.

Kritisiert werden auch die mögliche Drittfinanzierung von Prozessen nach § 4 Abs. 2 RegE und die Deckelung des Streitwerts auf 410.000 Euro. Durch diese Begrenzung würde das Prinzip „the looser pays“ aufgehoben, wonach die unterlegene Partei eines Rechtsstreits die Kosten desselben zu tragen hat, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung der Gegenseite.

Für die deutsche Wirtschaft ist eine ausgewogene Ausgestaltung der neuen Klagemöglichkeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von Verbraucher:innen und Unternehmen von hoher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund fand am 18.4.2023 auf Initiative u. a. des ZAW, BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie), Markenverbands und BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) eine Diskussionsveranstaltung zum Gesetzesentwurf mit den Berichterstatter:innen der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU statt.

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Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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