DSA: Selbstauskünfte erster großer Online- Plattformen veröffentlicht

19.02.2023 - Am 17. Februar 2023 endete die Frist für Online-Plattformen im Rahmen des Digital Services Act (DSA) ihre Nutzendenzahlen in der EU zum ersten Mal zu veröffentlichen.

Mithilfe der Angaben soll festgestellt werden, welche Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) im Sinne des DSA gelten – d. h., Plattformen, die mehr als 10 Prozent der EU-Bevölkerung erreichen oder 45 Millionen Nutzende zählen. Mindestens alle sechs Monate sind sie dazu verpflichtet, ihre aktuellen Nutzendenzahlen bereitzustellen.

Nach jetzigem Stand gibt es 18 selbsterklärte VLOPs in fünf Kategorien:

  • Soziale Medien: Facebook (255 Millionen); Instagram (250 Millionen); YouTube (401,7 Millionen); LinkedIn (42 Millionen eingeloggt und 122 Millionen ausgeloggt); Pinterest (ungenannt); TikTok (125 Millionen); Twitter (100,9 Millionen); Snapchat (96,8 Millionen).
  • Suchmaschinen: Google (332 Millionen); Bing (107 Millionen).
  • App-Stores: Google (274,6 Millionen) und Apple (ungenannt).
  • Marktplätze: Amazon (ungenannt); Booking (ungenannt); Google Shopping (74,9 Millionen); AliExpress (ungenannt).
  • Andere: Google Maps (278,6 Millionen); Wikipedia (151 Millionen).

Unternehmen wie Dailymotion, Airbnb, Spotify und PornHub haben erklärt, dass sie die Kriterien nicht erfüllen. Die Kommission hat bereits über Twitter angekündigt, dass eine solche Aussage nicht genügt und die Unternehmen aufgefordert, konkrete Zahlen vorzulegen.

Online-Plattformen, die sich den Angaben nach als VLOPs oder VLOSEs definieren, sind nun dazu verpflichtet, Risikoabschätzungen durchzuführen und Gefahren wie beispielweise für die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die Grundrechte oder den Jugendschutz zu minimieren. Die Regelungen des DSA sehen außerdem vor, dass die Plattformen ihr Wissen mit Behörden, Forschenden und zivilgesellschaftlichen Organisationen teilen. Die Plattformen haben nun vier Monate Zeit, um diese Auflagen zu erfüllen. Die Kommission hat vor kurzem unverbindliche Guidelines veröffentlicht, um Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des DSA fallen, bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen.

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Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

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