Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat der Europäischen Kommission ein Prioritätenpapier mit konkreten Vorschlägen zum Digital Markets Act (DMA) überreicht, in dem es die wichtigsten Gatekeeper benennt und besonders wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen identifiziert.
Das BMWK hat eine Prioritätenliste mit sieben Punkten entwickelt und am 15. März nach Brüssel übermittelt.
1. Die EU-Kommission solle sich, wie im DMA vorgesehen, in erster Linie auf die großen Akteure konzentrieren – u. a. Amazon, Apple, Google, Meta und Microsoft – sowie auf Unternehmen, deren Geschäftsmodelle einen großen Einfluss auf die Demokratie, Informations- und Pressefreiheit haben wie z. B. Twitter. Aus den eingereichten Stellungnahmen beim BMWK sei zudem hervorgegangen, dass auch die Reisebuchungsplattform Booking.com unter die Anwendung des DMA fallen solle.
2. Die Kommission solle sich auf die konkreten Vorteile für Verbraucher:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen konzentrieren. Dazu hat das BMWK in drei Kategorien besonders wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen identifiziert: Faire Vertragsbedingungen (insbesondere bei großen Intermediären), freie Auswahlmöglichkeiten (zwischen Diensten der Gatekeeper und alternativen Angeboten) und eine klare Begrenzung der wettbewerbsschädlichen Nutzung von Daten.
3. Zur Frage nach der Beziehung von DMA und Kartellrecht hebt das BMWK hervor, dass sich viele DMA-Verstöße aus kartellrechtlichen Fällen ableiten – und einige dieser Fälle noch nicht abgeschlossen seien. Das BMWK schlägt hier vor, vorerst beide Verfahren parallel laufen zu lassen.
4. Ein weiterer wichtiger Faktor ist aus Sicht des BMWK ein effizientes Durchsetzungsverfahren. Dazu hat die EU-Kommission bereits im Dezember 2022 einen Entwurf vorgelegt, den das Wirtschaftsministerium zwar in vielen Punkten begrüßt, sich darüber hinaus jedoch eine stärkere Wirksamkeit des Compliance-Mechanismus wünscht. Gemeint sind damit eine umfassende jährliche Berichterstattung der Gatekeeper über die Einhaltung der Vorschriften nach dem DMA und die Einrichtung einer Feedbackschleife.
5. Darüber hinaus sieht das BMWK die EU-Kommission in der Pflicht, geplante Zusammenschlüsse von Gatekeepern genauestens zu prüfen und zusätzlich einen transaktionsbasierten Schwellenwert einzuführen, um nicht nur – wie bisher – einen kleinen Teil der Big-Tech-Unternehmen prüfen zu können.
6. Auch die Sicherstellung ausreichender Ressourcen zählt das BMWK in seiner Prioritätenliste auf und verspricht, sich für zusätzliches Personal einzusetzen.
7. Last but not least sollten sich die Mitgliedsstaaten und die nationalen Wettbewerbsbehörden aktiv bei der Anwendung des DMA einbringen. Obwohl die deutsche Regierung sich während der Verhandlungen für eine dezentrale Durchsetzung des DMA ausgesprochen hatte, werde sie jetzt alle Maßnahmen unterstützen, die die EU-Kommission anstrebt.
Ab 2. Mai 2023 startet die Benennung der Gatekeeper durch die EU-Kommission.