05.05.2022 - „Lightning Speed“ – so beschrieb Margarete Vestager das Tempo, mit dem der Digital Markets Act (DMA) am 25. März 2022 durch die Trilog-Parteien beschlossen wurde. Kaum langsamer war das Tempo der Verhandlungen für ein weiteres wichtiges Element der europäischen Plattformregulierung: Am 24. April 2022 haben EU-Kommission, Rat und Parlament eine politische Einigung über den Digital Services Act (DSA) erzielt, der finale Text des Kompromisses steht noch aus.
Der VAUNET hatte den Konsultationsprozess und die Trilogverhandlungen zum Gesetz über digitale Dienste, das die Grundregeln für alle Online-Dienste in der EU aktualisiert, eng begleitet und intensiv mit den Kolleg:innen der nationalen Verbände (ZAW, SPIO u.a.), von Creativity Works! und der AV-Coalition bei der Interessenvertretung der audiovisuellen Medien und Rechteinhaber zusammengearbeitet. Bisher liegen nur die noch sehr allgemeinen Mitteilungen der Kommission, des Rates und des Parlaments vor. Es zeichnen sich Licht und Schatten ab.
Der VAUNET unterstützt dabei das Leitmotiv der am 24. April 2022 getroffenen politischen Einigung: „Was offline illegal ist, ist auch online illegal“. Gerade beim Targeted Advertising oder bei der Umsetzung der Aufsichtsmaßnahmen bleibt der finale Text des Kompromisses abzuwarten – Ziel der technischen Ausarbeitung des DSA muss es hier sein, dass Kollateralschäden für die Medienfinanzierung und -vielfalt zugunsten der eigentlichen Plattformregulierung vermieden werden.
Weiterer Zeitlauf:
Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen förmlich gebilligt werden. Nach seiner Verabschiedung wird der DSA in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten bzw. spätestens ab dem 1. Januar 2024 gelten. Für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale Dienste ab einem früheren Zeitpunkt, d. h. vier Monate nach ihrer Benennung.