Berichterstattungsfreiheit: Hinweisgeberschutzgesetz im Vermittlungsausschuss

14.04.2023 - Der Prozess zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ist im Bundesrat und im Bundestag vorerst gestoppt worden. Die Bundesregierung hat am 5. April 2023 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen und einen Kompromiss mit den Ländern zu erreichen.

Nachdem der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes am 16. Dezember 2022 im Bundestag mit der Koalitionsmehrheit beschlossen worden war, verweigerte der Bundesrat am 10. Februar 2023 seine Zustimmung zum Gesetz. Insbesondere die CDU/CSU-regierten Länder stellten sich gegen das Bundesgesetz, weil die zur Abstimmung stehende Fassung u. a. mittelständische Unternehmen übermäßig belasten würde.

Die Regierungsfraktionen entschieden sich daraufhin, den Regierungsentwurf in zwei Gesetzesentwürfe zu teilen. Der erste Gesetzesentwurf entspricht zum Großteil dem bisherigen Regierungsgesetz, aber die Passagen, welche die Länderhoheit betreffen (z. B. Pflichten für Landesbeamte) wurden entfernt (Drs. 20/5992). Damit sollte dieser Entwurf nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Die Passagen, welche die Länderhoheit betreffen, wurden in den zweiten Gesetzesentwurf geschoben (Drs. 20/5991).

Am 30. März 2023 sollte im Bundestagsplenum über beide Gesetzesentwürfe abgestimmt werden. Im Rahmen einer weiteren Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags äußerten Expert:innen jedoch ernste verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Aufspaltung des Gesetzes, weil keine sachlichen Gründe für die Aufspaltung erkennbar seien. Daraufhin wurden die Gesetzesentwürfe wieder von der Tagesordnung des Bundestagsplenums genommen.

Am 5. April 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wann genau eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt wird, ist derzeit unklar. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich wegen der nicht fristgerechten Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht.

Artikel teilen

Seite Drucken

Ansprechpartner:in
Tim Steinhauer

Senior Referent Medienverantwortung & Programm

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 199

Lesen Sie jetzt
VAU+
Politik und Recht
Medienpolitische Schwerpunkte in den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl
Wie stehen die Parteien zu Werbebeschränkungen bei Lebensmitteln oder Alkohol oder zu den nächsten Schritten bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Die Wahlprogramme zur Bundestagswahl setzen stark unterschiedliche Schwerpunkte in der Kultur- und Medienpolitik. Der VAUNET hat eine erste kursorische Übersicht dazu erstellt, ob und welche zentralen Themen unserer Branche dabei Berücksichtigung finden.
Politik und Recht
Intensive Berichterstattung der VAUNET-Mitglieder zur Bundestagswahl 2025
Die VAUNET-Mitgliedssender berichten intensiv über die bevorstehende Bundestagswahl und den Wahlkampf – von Nachrichten und Analysen bis zu TV- und Radio-Duellen der Spitzenkandidat:innen.
Verband
Ende von Fakten-Checks bei Meta: Plattformverantwortung muss überprüft werden
Mark Zuckerberg kündigt in den USA das Ende von Faktenchecks auf Instagram & Facebook an, parallel boosted Elon Musk seine eigenen Postings auf „X“. Ein Wendepunkt für die Verbreitung von Inhalten – und klares Signal für eine dringende Diskussion der Plattformverantwortung:
Mehr Laden
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner

VAU+

Diese Seite ist exklusiv für
unsere Mitglieder

Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Nutzerkonto.