Der VAUNET und die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) zeigen in einem gemeinsamen Papier die Auswirkungen auf den Hörfunk bei Frequenzverlust des TV-UHF-Bandes auf.
Ein teilweiser oder gar vollständiger Verlust der DVB-T2 / Rundfunk- und Kulturfrequenzen (470-694 MHz) hätte für die terrestrische Radio-Übertragung (UKW/DAB+) negative ökonomische Folgen. Denn die terrestrischen Radio- und TV-Programme werden zu großen Teilen von denselben Standorten abgestrahlt, sodass die Betreiber die Infrastrukturkosten auf TV und Radio umlegen. Bei einem Wegfall der Fernseh-Terrestrik sähen sich die Radios und deren Senderbetreiber an vielen Standorten nach Ablauf der laufenden Verträge mit massiven Forderungen der Standorteigner konfrontiert.
Daher fordern der VAUNET und die APR, dass sich Deutschland klar für ein „No Change“ und damit den Erhalt der Rundfunk- und Kulturfrequenzen mit Blick auf die Positionierung innerhalb der EU und auf der diesjährigen Weltfunkkonferenz WRC-23 ausspricht. Dies entspricht auch dem Koalitionsvertrag und muss von Seiten der Bundesregierung und der Länder eingelöst werden.
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Gemeinsames Papier: Auswirkungen auf den Hörfunk bei Frequenzverlust des TV-UHF-Bandes