VAUNET zum Medienstaatsvertrag: Wohlüberlegter Neustart im dualen System erforderlich – Neudefinition des Gesamtumfangs der Audioangebote und Grenzen für kommerzielle Aktivitäten der Anstaltstöchter

Berlin, 03. November 2022 - Der VAUNET - Verband Privater Medien hat anlässlich der Unterschriften der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter den 3. Medienänderungsstaatsvertrag ein gemischtes Fazit zur bisherigen Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezogen. 

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer bei RTL Deutschland, sagte: „Einen wesentlichen und konkreten Einschnitt in den Auftragsumfang hat es nicht gegeben. Die für die Anstalten neu geschaffene Flexibilisierung kann im Gegenteil dazu führen, dass sich die Grenzen für die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen am Ende an den verfügbaren Finanzen orientieren und nicht an klaren Vorgaben für ihren Auftrag.“

Ungeachtet dessen begrüßt der VAUNET, dass die Länder mit der Abgrenzung des Unterhaltungsbegriffs gegenüber den vier Kernbereichen Kultur, Information, Bildung und Beratung, in der Auftragsdefinition ihre Erwartungen an die Rundfunkanstalten unterstrichen haben. Auch die Bestimmung, dass der Auftrag in seiner gesamten Breite über alle Tageszeiten hinweg wahrnehmbar sein solle, sei ein wichtiger Fortschritt. Dieses Erfordernis der Ausgewogenheit gelte auch dann, wenn besonders viel Aufmerksamkeit herrsche, wie z. B. zu den Hauptnutzungszeiten oder auf den non-linearen Portalen.

Mit Blick auf die nun anstehende nächste Reformstufe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sagte Grewenig: „Eine von den wirtschaftlichen Entwicklungen entkoppelte Beitragsfinanzierung ist in diesen Zeiten schon ein Wettbewerbsvorteil an sich. Die Länder müssen daher umso umsichtiger die Grenzen zu den privaten Medien justieren, die Werbung bei ARD und ZDF reduzieren, am Online-Werbeverbot festhalten sowie klare Grenzen für kommerzielle Tätigkeiten der Anstalten festlegen.“

Nachdem die drängenden Zukunftsfragen des Privatradios nicht im Rahmen des 3. Medienänderungsstaatsvertrags diskutiert wurden, sollen hierzu nun vertiefte Gespräche mit den Ländern stattfinden. Grewenig: „Ziel muss es sein, bundesweit einen Gesamtrahmen Audio zu definieren, der dann auf Ebene der einzelnen ARD-Anstalten umgesetzt werden kann.“

Angesichts aktueller Entwicklungen fordert der VAUNET zudem eine Neudefinition der Regeln und Grenzen für kommerzielle Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Grewenig: „Kommerzielle Randaktivitäten rechtfertigen kein Auftreten als eigenständiger Publisher.“ Das gelte aktuell etwa für den gestarteten Abonnement-Streaming-Service über ardplus.de und die ARDplus-App. „Mit ihrem eigenständigen B2C-Angebot treten kommerzielle Töchter der ARD als zusätzliche Wettbewerber auf – das war nie das Ziel einer Lizenzvermarktung nach der Auswertung in den Mediatheken. Der Umstand, dass dieser Service von der ARD als ein Online-Äquivalent zur DVD-Box kaschiert wird, zeigt, dass die Politik die Grenzen kommerziellen Handelns der Anstalten neu und präziser ziehen muss,“ so Grewenig.

Ebenso kritisch sieht der VAUNET die kommerzielle Vermarktung von Podcasts der Rundfunkanstalten auf Drittplattformen. „Damit höhlt die ARD das bestehende Online-Werbeverbot aus und verschärft den Wettbewerb mit Audio-Anbietern in einem sich gerade entwickelnden Markt. Die Politik muss einem solchen ‚Austesten‘ der Rundfunkanstalten und ihrer kommerziellen Töchter mit einem Update der Spielregeln entgegentreten“, so der Vorstandsvorsitzende des Verbandes.

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