04.06.2024 - Der Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge“ verzichtet auf ein konkretes UKW-Abschaltdatum. Der VAUNET bewertet diesen Schritt als äußerst positiv.
Der bayerische Gesetzgeber stärkt mit seiner Entscheidung die Relevanz von UKW in der anhaltenden Debatte um die Zukunft der Radio-Verbreitungswege. Der VAUNET setzt sich für eine langfristige Aufrechterhaltung aller bisher genutzten technischen Verbreitungswege ein. UKW ist nach wie vor der meistgenutzte Übertragungsweg mit der größten wirtschaftlichen Relevanz für Privatradios in Deutschland und somit Garant für Programmvielfalt, Bürgernähe und verlässliche Informationen.
Aus Sicht des VAUNET könnte diesem Anliegen noch stärker Rechnung getragen werden, wenn Radiosender anhand von Wirtschaftlichkeit und Reichweitenzahlen selbst darüber entscheiden können, wie lange sie einen technischen Verbreitungsweg nutzen.
Zum Hintergrund: Im Oktober 2023 hat sich die neue Koalition aus CSU und Freien Wählern in Bayern gegen eine UKW-Abschaltung und damit auch gegen die Audio-Strategie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) entschieden. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Ein Abschalten von UKW wird es erst geben, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der privaten Radiobranche dies zulässt.“ Zahlreiche bayerische Anbieter von Privatradio hatten sich im Vorfeld, auch mit Unterstützung des VAUNET, deutlich gegen die Pläne der BLM zu einer politisch auferlegten UKW-DAB+-Migration der Sender ausgesprochen.