Schutz anstehender Wahlen auf und durch Plattformen: VAUNET nimmt im Rahmen von EU-Konsultation Stellung

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) Risikominimierungsmaßnahmen in Leitlinien konkretisiert, die große Internetplattformen und Suchmaschinen zum Schutz der Integrität anstehender Wahlen vornehmen sollen. Der VAUNET weist in seiner Stellungnahme darauf hin, mögliche negative Folgen für unabhängige Medien im Blick zu behalten.

Kurz vor Inkrafttreten des DSA am 17. Februar hat die Europäische Kommission einen Leitlinienentwurf zu Artikel 35 Abs. 1 veröffentlicht. Der Artikel sieht vor, dass sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen wie bspw. Facebook oder Google (VLOPs und VLOSEs), die von ihren Diensten ausgehenden Risiken analysieren und Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Als Risiken gelten neben der Verbreitung rechtswidriger Inhalte vor allem nachteilige Auswirkungen des Dienstes auf die Grundfreiheiten und auf die Integrität von Wahlprozessen. In Artikel 35 findet sich ein nicht abschließender Katalog an möglichen Gegenmaßnahmen, die die Online-Konzerne anwenden sollen.

Die nun seitens der EU KOM mit spezifischem Blick auf die anstehenden Wahlen vorgeschlagenen Risikominimierungsmaßnahmen erscheinen grundsätzlich erfolgsversprechend, um die Sicherheit unabhängiger demokratischer Wahlen zu unterstützen. Der VAUNET hebt jedoch hervor, dass die Risikominimierungsmaßnahmen der Plattformen und Suchmaschinen im jeweiligen Einzelfall durch die Europäische Kommission sowie zusammen mit betroffenen Akteuren gegengeprüft können werden müssen. Nur so kann die Verbreitung diskurssichernder und damit demokratierelevanter Medienhalte sichergestellt bleiben. Im Besonderen rät der Verband stets eine Medienverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Zudem wäre eine stärkere Kooperation der sehr großen Onlineplattformen mit privaten Medienanbietern beim (gemeinsamen) Kampf gegen KI-generierte Desinformationen optimal. So könnten gemeldete Deep Fakes ggf. schneller gelöscht werden – unabhängig von einer Akkreditierung des Medienanbieters als vertrauenswürdiger Hinweisgeber.

Aus Sicht des VAUNET gilt es außerdem herauszustellen, dass die Guidelines der Kommission bislang kaum private Medienanbieter bspw. als Quellen verlässlicher und faktenbasierter Informationen oder Kooperationspartner vorsehen, auch wenn die besondere Rolle unabhängiger Medien in Wahlzeiten dem Grunde nach anerkannt wird. Dies sollte in der Empfehlung noch stärker als bisher berücksichtigt werden.

Denn private Medienanbieter, wie insbesondere TV- und Radioanbieter, spielen eine entscheidende Rolle u. a. bei der Sammlung, Erstellung und Verbreitung faktenbasierter Informationen und Nachrichten. Für die Integrität von Wahlen ist es daher wichtig, dass die Inhalte journalistisch-redaktioneller Medienanbieter zugänglich sind, um einer möglichst breiten Gesellschaft eine vielfältige Einordung wahlbezogener und politischer Ereignisse zu ermöglichen.

Ansprechpartner:in
Dr. Matthias Försterling

Senior Legal Counsel

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