Privatradios fordern Neustart im dualen System: „Klare Grenzen für Umfang und kommerzielle Aktivitäten von ARD-Radio- und Audioangeboten definieren“

Berlin, 20. Juli 2023

  • VAUNET-Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste stellt Prioritäten für den Neustart vor
  • Wettbewerb David gegen Goliath
  • Forderungen: Einstieg in den Ausstieg in der öffentlich-rechtlichen Hörfunkwerbung, programmliche Fokussierungen und Grenzziehungen für lokale, regionale und Onlineangebote, Begrenzung kommerzieller Aktivitäten und Stärkung der Aufsicht
  • Terrestrische Hörfunkverbreitung – UKW und DAB+ – gemeinsam gestalten

Der Fachbereichsvorstand Radio des VAUNET hat acht Prioritäten für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einen Neustart im dualen Mediensystem vorgelegt. Mit ihnen soll das Gleichgewicht beider Säulen im Hörfunkbereich, insbesondere mit Blick auf die weitreichenden Auswirkungen beitragsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Angebote auf die private Radio- und Audioanbieterlandschaft, wieder ausbalanciert werden.

„Klare Grenzen für Umfang und kommerzielle Ausrichtung definieren“

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: „Der Gesetzgeber muss umgehend einen Neustart bzw. eine Neuordnung im dualen System einleiten. Dafür sollte auch der Zukunftsrat die Belange des Privatradios bei seiner Arbeit angemessen berücksichtigen, denn im Radio ist das Ungleichgewicht zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern im Angebotsumfang und dem Finanzierungsrahmen besonders stark ausgeprägt. In der aktuellen Wettbewerbssituation müssen für beitrags- bzw. beihilfefinanzierte Angebote deshalb klare Grenzen definiert werden. Ein ‚Weiter so‘ bei Umfang und kommerzieller Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Radio- und Audioprogramme führt unweigerlich zum Verlust privater Medienvielfalt in den Bundesländern.“

Werbung: Einstieg in den Ausstieg

Die Punkte umfassen unter anderem den Einstieg in den Ausstieg aus der Radiowerbung der ARD-Hörfunkwellen, die zunächst auf 60 Minuten pro Werktag in nur noch einem werbeführenden Hörfunkprogramm je ARD-Anstalt begrenzt und perspektivisch in weiteren Schritten reduziert werden soll. Gleichzeitig soll ein Vordringen der ARD-Radiowerbung in lokale und regionale Werbemärkte ausgeschlossen und das Werbeverbot für öffentlich-rechtliche Onlineangebote konsequent umgesetzt werden.

Angebote: Konsolidierung und Auftragsfokussierung

Auf der Angebotsseite spricht der VAUNET sich für eine klar erkennbare Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme am Auftrag aus. Dies muss insbesondere auch für die besonders reichweitenstarken öffentlich-rechtlichen Radioprogramme und Zeitschienen gelten, also auch in der Prime- bzw. „Drive-Time“ (Radio: 06:00 bis 12:00 sowie 16:00 bis 18:00 Uhr). Letzten verfügbaren Daten zufolge liegt der Anteil von Information, Bildung und Kultur vor allem bei den „jungen Hörfunkwellen“ der ARD bei nur rund neun Prozent. Zudem fordert der VAUNET eine Konsolidierung der ARD-Radioangebote. Hier sollten Doppelungen vor allem bei zielgruppenspezifischen und monothematischen Angeboten reduziert werden. Aktuell leisten sich die ARD-Anstalten beispielsweise sechs Schlagerwellen, 13 Jugendradios, sechs Kulturprogramme, zwei Klassikwellen und sieben Inforadios, hinzu kommen noch die Programme des Deutschlandradios.

Ein ‚Weiter so‘ bei Umfang und kommerzieller Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Radio- und Audioprogramme führt unweigerlich zum Verlust privater Medienvielfalt in den Bundesländern.

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH

Quantitative und qualitative Grenzen für Onlineangebote

Der VAUNET spricht sich auch im Bereich der digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für wirksame quantitative Grenzen und überprüfbare qualitative Standards aus, und online wie in den terrestrischen Programmen gegen ein weiteres Eindringen der beitragsfinanzierten Berichterstattung in lokale und regionale Märkte. Aktuell verstärken über 170 öffentlich-rechtliche Webchannels (inkl. Simulcast) und eine nicht mehr nachvollziehbare und stetig steigende Zahl öffentlich-rechtlicher Podcast- und Audio-on-Demand-Angebote im Digitalen den Druck auf die privaten Anbieter.

Wettbewerb David gegen Goliath

Mit ihren Angeboten erreichen die rund 350 privaten Radiosender 55 Millionen Menschen in Deutschland. Ihre Nachrichten, Informations- und Unterhaltungsprogramme leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu Meinungs- und Medienvielfalt in Deutschland gerade in den regionalen und lokalen Räumen. Trotzdem ist der Wettbewerb mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der von David gegen Goliath: 500 Millionen Euro Einnahmen der Privaten standen im letzten Jahr rund 3,5 Milliarden Euro der Sendeanstalten im Radiobereich gegenüber.

In weiteren Punkten spricht sich der VAUNET u. a. für eine Überprüfung der kommerziellen Aktivitäten und eine Stärkung von Aufsicht und Transparenz über die Audioangebote der Anstalten aus. In der terrestrischen Verbreitung des Radios fordern die privaten Sender eine Anerkennung der existenziellen Bedeutung des Verbreitungswegs UKW für die Privaten und eine gemeinsame Weiterentwicklung von UKW und DAB+ zusammen mit den Öffentlich-Rechtlichen.

VAUNET-Positionspapier

Die vollständigen Prioritäten des VAUNET-Fachbereichsvorstands Radio und Audiodienste finden sie im Positionspapier „Neustart im dualen System„.

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Ansprechpartner:in
Hartmut Schultz

Pressesprecher

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 101

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