Künstliche Intelligenz: VAUNET gibt Kommission Feedback zu „Generative AI and Competition”

15.03.2024 - Die Europäische Kommission hat Stakeholder zu Wettbewerbsfragen im Zusammenhang mit virtuellen Welten und generativer KI befragt. Der VAUNET hat sich an dem Verfahren beteiligt.

Generative KI steht an der Spitze technologischer Innovationen und läutet eine neue Ära in der Erstellung digitaler Inhalte ein, die die Interaktion von Verbrauchern und Unternehmen mit digitalen Medien revolutionieren könnte. Diese Technologie dient insbesondere im privaten audiovisuellen Sektor, den kreativen Industrien und bei Rechteinhabern als Katalysator für Kreativität und Innovation. Eine zentrale Herausforderung besteht jedoch darin, ein wettbewerbsförderndes Umfeld zu schaffen, das den Prinzipien und rechtlichen Standards entspricht, um einen fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten und unser kulturelles sowie kreatives Erbe zu schützen. Hierauf verweist der VAUNET in seinem Feedback zum “Call for Contributions” der EU-Kommission .

Die Generierung neuer Inhalte durch generative KI wirft wichtige Fragen hinsichtlich des Urheberrechts und geistigen Eigentums auf. Der Zugang zu relevanten Trainingsdaten und deren kommerzielle Nutzung sind entscheidend für die wirtschaftliche Teilhabe an der Technologie. Die Nutzung von Inhalten und Daten für das Training von KI-Modellen ohne angemessene Berücksichtigung von Urheberrechten und ohne Vergütung stellt eine erhebliche Ausbeutung dieser Rechte dar. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass das Training mit solchen Inhalten der Zustimmung der Rechteinhaber unterliegt.

Der Beitrag des VAUNET an die Kommission hebt spezifische Herausforderungen hervor, die generative KI für den audiovisuellen Sektor mit sich bringt, und befürwortet regulatorische und politische Rahmenbedingungen, die Innovation fördern und gleichzeitig die Integrität des Wettbewerbs schützen. Eine zentrale Forderung ist, dass der Zugang zu KI-Technologien gerecht sein muss, die Rechte von Content-Providern und Rechteinhabern geschützt werden müssen und eine Umgebung geschaffen werden muss, in der die audiovisuelle Industrie die Vorteile generativer KI nutzen kann.

Generative KI-Systeme bestehen aus mehreren wichtigen Komponenten, darunter Daten, Rechenleistung und Infrastruktur, bezüglich derer es auf innovationsfreundliche Regulierung ankommt, die aber die für den Erhalt der Medienvielfalt notwendigen Rahmenbedingungen entlang des sog. AI-Stack sicherstellt Dabei gilt es, die Hauptbarrieren für den Markteintritt und die Expansion wie Skaleneffekte, Zugangsbeschränkungen zu Daten, die Knappheit und hohen Kosten von Rechenressourcen sowie die Abhängigkeit von Drittanbietern zu adressieren.

Entscheidend für die Partizipation privater Medien an den Errungenschaften der KI-Technologie ist aus der Sicht des VAUNET auch die effiziente Durchsetzung des europäischen und nationalen Kartellrechts und des DMA im Hinblick auf BigTech und eine enge Koordinierung des Vorgehens der Kartellbehörden untereinander.

Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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