AI Act: Offener Brief der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland an die Bundesregierung

26.01.2024 - Über 140.000 Urheber:innen, ausübende Künstler:innen und Kulturschaffende der 44 Verbände der Initiative Urheberrecht, gemeinsam mit zahlreichen Verbänden der Presse-, Verlags-, Film- und Musikwirtschaft sowie den unterzeichnenden Verwertungsgesellschaften, bitten die Bundesregierung am 2. Februar 2024 dem vorliegenden Entwurf der europäischen KI-Grundverordnung (AI-Act) ohne weitere Beschränkungen zulasten der Künstler:innen sowie Kultur- und Medienschaffenden zuzustimmen.

Der offene Brief im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz,
sehr geehrter Herr Bundesminister Marco Buschmann,
sehr geehrter Herr Bundesminister Robert Habeck,
sehr geehrter Herr Bundesminister Volker Wissing,
sehr geehrte Kulturstaatsministerin Claudia Roth,

Wir, die über 140.000 Urheber:innen, ausübenden Künstler:innen und Kulturschaffenden der 44 Verbände der Initiative Urheberrecht, gemeinsam mit zahlreichen Verbänden der Presse-, Verlags-, Film- und Musikwirtschaft sowie den unterzeichnenden Verwertungsgesellschaften, bitten Sie, dass die Bundesregierung am 2. Februar 2024 im Zuge des Treffens des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) dem vorliegenden Entwurf der KI-Grundverordnung (EU) im Sinne einer nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und demokratischen Zukunft und ohne weitere Beschränkungen zulasten der Künstler:innen sowie Kultur- und Medienschaffenden zustimmt.

Die im Verordnungsentwurf aufgesetzten Grundregeln zur Regulierung des Betriebs von Systemen Generativer KI sind für die wirtschaftliche Zukunft aller Kultur-, Medien- und Kreativ-Branchen und ihrer über 1,2 Millionen steuerzahlenden Beschäftigten, Selbständigen, sowie hunderttausender Klein- und mittelständischer Unternehmen entscheidend*. Es war ein schwieriger Prozess, doch der Kompromiss des Entwurfes geht in die richtige Richtung. Für IT-Unternehmen stellt er mit Sicherheit keine Überregulierung dar. Für Urheber:innen, Künstler:innen, Kultur- und Medienschaffende bietet der Kompromiss das absolute Mindestmaß an Schutz.

Alle, die in Kultur und Medien schöpferisch und verwertend tätig sind, sind angewiesen auf Lizenzierung. Angemessene Vergütung setzt Transparenz voraus. Die bisherige profitable Entwicklung generativer KI-Systeme beruht jedoch maßgeblich auf der illegitimen Nutzung urheberrechtlich geschützter Kulturgüter und personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger. Diese seit einer Dekade unlautere Geschäftspraxis hat bereits heute einen destruktiven Effekt auf die Kreativwirtschaft zur Folge, inklusive Beschäftigungsverlust und Investitionsschäden.

Wir glauben an die Demokratie, wir glauben an Werte wie den Schutz der Menschenwürde, die Wahrung von Menschen-, Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten. Statt einzelnen Technologieunternehmen einen Wettbewerbsvorteil durch fortgesetzte Rechtsbrüche zu verschaffen und die von ihnen verantworteten Risiken für die Gesellschaft sanktionslos zu belassen, müssen wir Verantwortung zuweisen und verantwortlich handelnden KI-Unternehmen dabei helfen, im fairen Wettbewerb zu bestehen.

Die gerechte Gestaltung der Welt von morgen liegt in Ihren Händen.

(im Namen aller unterzeichnenden Verbände)
Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht

Unterzeichner:innen

Allianz deutscher Designer, Berufsverband Dokumentarfilm, AudioVisuelle Übersetzer*innen – AVÜ e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Bildendender Künstlerinnen und Künstler, Berufsverband Kommunikationsdesign, Bund der Szenografen, Bundeskongress Kinderbuch, Bundesverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V., Bundesverband Schauspiel e.V., Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V., Bundesverband Filmschnitt Editor e.V., Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, BVPA – Bundesverband professioneller Bildanbieter, Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch, Bundesverband Architekturfotografie BVAF e.V., Berufsvereinigung Filmton, Berufsverband Kinematografie, Bundesverband Regie, Composers Club e.V., Deutsche Fachpresse, Deutscher Drehbuchverband e.V., Deutsche Filmkomponist:innen Union, Deutsche Jazzunion, Deutsche Musik- und Orchestervereinigung, Deutscher Künstlerbund e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutsche Journalist:innen Union, Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten, Deutscher Komponist:innen Verband, Deutscher Textdichter Verband, Freelens, Genossenschaft Deutscher Bühnen- Angehöriger, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), Illustratoren Organisation e.V., Initiative Urheberrecht, Mediamusik, Mörderische Schwestern, MVFP: Medienverband der freien Presse, NAR – Netzwerk Autorenrechte, PEN- Zentrum Deutschland e.V., SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Verband Freier Musik Schaffender, Spieleautorenzunft, Text und Konzept e.V., VAUNET – Verband Privater Medien, Verband Deutscher Lokalzeitungen und Lokalmedien, Verein für Deutschsprachiger Kriminalliteratur, Verband der Hörspiel Regie, ver.di, Vereinigung Deutscher Musik-Bearbeiter, Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e.V., Verband Deutscher Sprecher:innen e.V., Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V., Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild e.V., Verband Deutscher Schriftsteller:innen in ver.di, Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst), Verwertungsgesellschaft Wort, VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.

Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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