VAUNET positioniert sich zum European Media Freedom Act

31.03.2022 - In seinem Positionspapier hat der VAUNET im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zur Initiative der Europäischen Kommission für einen europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (European Media Freedom Act, EMFA) Stellung genommen. Der EMFA ist einer von drei Bausteinen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie (EDAP) und soll Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien im EU-Binnenmarkt unterstützen.

Medien tragen mit ihrer für die Meinungsbildung grundlegenden Aufgabe und ihrer Vielfalt wesentlich zum politischen Diskurs und dem Funktionieren demokratischer Rechtsstaaten bei. Die Unabhängigkeit und der Pluralismus der Medien in Europa sowie die Meinungsfreiheit stellen Grundpfeiler der Demokratie und freier Meinungsbildung dar. In seinem Positionspapier betont der VAUNET, dass Medienunternehmen daher nicht nur wirtschaftlich betrachtet werden dürfen. Die Maßnahmen eines europäischen Rechtsaktes zur Medienfreiheit sollten vorrangig die Prinzipien „Unabhängigkeit und Pluralismus“ in den Blick nehmen – und weniger auf die Verwirklichung eines Binnenmarktes für Medien durch harmonisierte Regelungen abzielen.

Flexible rechtliche Rahmenbedingungen fördern starke Medienmärkte in Europa

Aus Sicht des VAUNET ist entscheidend, dass die Weiterentwicklung starker Medienmärkte in Europa, deren Wert v. a. in ihrer Vielfältigkeit und Regionalität liegt, durch flexible rechtliche Rahmenbedingungen gefördert wird. Ein europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit sollte grundsätzliche Prinzipien festsetzen – und dabei hinreichend Spielraum für die Mitgliedsstaaten für eine an die nationalen Gegebenheiten angepasste Umsetzung des EMFA im Sinne der Vielfaltssicherung einräumen.

Zu diesen Prinzipien zählen insbesondere:

  • der Grundsatz der Staatsferne von Medien und ihrer Aufsicht,
  • die Sicherstellung der redaktionellen Unabhängigkeit, der Berichterstattungsfreiheit und des hinreichenden Schutzes von Journalist:innen,
  • eine diskriminierungsfreie und chancengleiche Regulierung,
  • die Sicherstellung von Zugang und Auffindbarkeit für journalistische Inhalte.

Für einen solchen Ansatz sprechen nicht zuletzt auch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten sowie der Grundsatz der Subsidiarität. Das Instrument einer vollharmonisierenden EU-Verordnung hält der VAUNET hingegen für nicht zielführend, um allen vielfältigen, nationalen und regionalen Besonderheiten der europäischen Medienmärkte ausreichend Rechnung zu tragen. Der VAUNET plädiert für einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem jedes – auch nicht sektorspezifische – Gesetzes- und Regulierungsvorhaben auf seine Auswirkungen auf den Medienbereich überprüft wird (media impact assessment). Zudem weist er darauf hin, dass bei sämtlichen Veränderungen von Rahmenbedingungen für den Mediensektor darauf geachtet werden muss, dass sich die vorhandenen klaren staatsfernen Aufsichtsstrukturen und -zuständigkeiten nicht nachteilig verändern und es insbesondere nicht zu Doppelzuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene kommt.

Für die Mitgliedsunternehmen des VAUNET ist es von entscheidender Bedeutung, die Wettbewerbsfähigkeit privater Medien gegenüber dem mit staatlichen Beihilfen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den marktmächtigen digitalen Gatekeeper-Plattformen zu stabilisieren. Mit Blick auf aktuelle EU-Regulierungsvorhaben ist z. B. zu befürchten, dass der Digital Services Act keinen ausreichenden regulierenden Einfluss in Richtung eines Level-Playing-Field haben wird.

Verhältnismäßige Maßnahmen für transparente und unabhängige Medienmärkte

Der VAUNET verweist darauf, dass die im Rahmen des EMFA für Medienunternehmen angedachten Verpflichtungen, die mehr Transparenz über Eigentumsverhältnisse schaffen sollen, in erster Linie zu bürokratischem Mehraufwand führen würden, der in keinem Verhältnis zum damit zu erzielenden Vorteil stünde. Denn Medienmärkte folgen spezifischen Bedingungen wie etwa Sprachgrenzen und kulturellen Besonderheiten, die durch Transparenzvorschriften und andere harmonisierte Regelungen nicht zu beseitigen sind.

Die Zusammenarbeit der unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden im Medienbereich, gerade im Rahmen der European Regulators Group für Audiovisual Media Services (ERGA), funktioniert aus Sicht des VAUNET sehr gut. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Behandlung grenzüberschreitender Angelegenheiten. Hierfür ist das bestehende Memorandum of Understanding ein funktionales und adäquates Mittel. Der VAUNET betont dabei die Wichtigkeit der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der ERGA.

Zum Hintergrund

Der European Media Freedom Act (EMFA) ist einer von drei Bausteinen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie (EDAP), der im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde und die Handlungsfähigkeit der Bürger:innen sowie die Widerstandsfähigkeit der Demokratien in der EU stärken soll.

Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens beabsichtigt die EU-Kommission herauszufinden, welche Probleme auf dem Medienmarkt bestehen, die gesetzliche Regelungen erforderlich machen könnten. Der Fokus liegt dabei auf den folgenden Bereichen: Transparenz der Beteiligungsverhältnisse an Medienunternehmen, Unabhängigkeit von Medienunternehmen, Bedingungen für das Funktionieren der Medien, Konvergenz und Zusammenarbeit im Regulierungsbereich und die gerechte Zuweisung staatlicher Mittel, insbesondere in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ansprechpartner:in
Thomas Wierny

EU Legal and Policy Officer

Tel. 0032 (483) 06 28 07

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