Berlin, 30. Juli 2025 - Das Upgrade der Filmfördertöpfe ab 2026 ist ein wichtiges Signal für die Branche. Doch die vom Bundesfinanzministerium ins Spiel gebrachte Verknüpfung mit einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung konterkariert das Ziel verlässlicher Investitionen.
Der VAUNET bewertet das angekündigte Upgrade der bestehenden Filmfördertöpfe DFFF I+II und GMPF ab 2026 als ein äußerst wichtiges Signal für die Branche. Dass Medienstaatsminister Wolfram Weimer mit Tempo das dringende Anliegen aufgreift, den Filmstandort Deutschland zu beleben, ist sehr zu begrüßen. Die Maßnahme kann jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem international wettbewerbsfähigen Steueranreizmodell sein und erfordert, dass die in der GMPF-Richtlinie geregelte Limitierung des Finanzierungsanteils zu Lasten der Rundfunkveranstalter beendet wird.
Die noch unter Einwilligungsvorbehalt des Bundesfinanzministeriums stehenden zusätzlichen Mittel werden zumindest zeitweise für mehr Planungssicherheit in der Film- und Serienproduktion sorgen. Das geforderte „Junktim von Fördern und Fordern“ als Hebel zur Einführung einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung ist allerdings mehr als befremdlich. Der VAUNET warnt unverändert vor Markteingriffen.
Die ins Spiel gebrachte Verknüpfung mit einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung konterkariert das Ziel verlässlicher Investitionen.
Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des VAUNET
Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des VAUNET: “Die ins Spiel gebrachte Verknüpfung mit einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung konterkariert das Ziel verlässlicher Investitionen. Darüber hinaus käme sie angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und der aktuellen Entwicklungen auf dem Medienmarkt zur Unzeit. Sie garantiert keine zusätzlichen Produktionen in Deutschland, sondern schafft neue Unsicherheiten. Vielmehr sollten zunächst die Effekte der Aufstockung abgewartet werden.“
„Wir stehen weiterhin bereit, gemeinsam mit Politik und Branche einen konstruktiven Weg zu finden – dazu können auch freiwillige Selbstverpflichtungen oder eine Branchenvereinbarung gehören“, so Beaujean.