VAUNET zum Referentenentwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz: Weiterhin dringender Verbesserungsbedarf, besonders zur Rechteteilung

Berlin, 06. Mai 2026 – Der VAUNET – Verband Privater Medien bleibt auch nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs für ein Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) bei seinem grundsätzlichen Vorbehalt gegenüber einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung.

In der aktuellen Ausgestaltung drohen sowohl nationalen als auch in Deutschland tätigen internationalen Streaming-Anbietern weiterhin erhebliche wirtschaftliche Belastungen sowie Zusatzauflagen anstelle des politisch avisierten Bürokratieabbaus. Die im Vorfeld geäußerten rechtlichen Bedenken adressiert der Gesetzesentwurf noch nicht hinreichend.

„Zwar lässt der Referentenentwurf punktuell Ansätze von Verbesserungen erkennen, allerdings muss das parlamentarische Verfahren noch einen deutlicheren Interessenausgleich finden, der stärker in der Mitte liegt, um die Eingriffe in unternehmerische Entscheidungsfreiheit und Angebotsgestaltung zu verringern“, erläutert Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET.

Dies betreffe unter anderem die Definitionen zum Beispiel zu unabhängigen Produzenten und europäischen Werken, die die Vielfalt in Europa einschränken, die Höhe der vorgesehenen Quoten und Subquoten, Fragen der Anrechenbarkeit sowie insbesondere die Regelungen zur Rechteteilung. Überhaupt sei die gewählte Kombination aus Investitionsverpflichtung und Eingriffen in die Rechteverwertung in Europa weitgehend ohne Beispiel und werfe grundlegende Fragen nach ihrer rechtlichen Zulässigkeit und Marktkonformität auf.

Beim Administrieren der Quoten-, Subquoten- und Rechteteilungsvorgaben droht zudem – sowohl für die Anbieter als auch Behörde – ein erheblicher zusätzlicher und kostenintensiver Verwaltungs- und Bürokratieaufwand.

„Gerade in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld brauchen journalistisch-redaktionell arbeitende Unternehmen Agilität und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen in Struktur und Inhalte. Es bleibt daher dabei: Starre gesetzliche Vorgaben anstelle von Anreizen und zusätzliche bürokratische Hürden laufen dem Koalitionsvertrag zuwider und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts auch für Medienanbieter“, so Grewenig.

Der VAUNET bekräftigt, dass alternative, marktorientierte Modelle – insbesondere freiwillige Selbstverpflichtungen sowie steuerliche Anreizsysteme – unverändert den geeigneteren Ansatz darstellen, um Investitionen in den Film- und Serienstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren wird sich der VAUNET wie in der Vergangenheit auch konstruktiv einbringen, um auf einen echten tragfähigen Kompromiss hinzuwirken, der den Interessen aller Beteiligten gerechter wird und den Medienstandort Deutschland wirklich stärken kann.

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