VAUNET zum Kabinettsbeschluss eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes: Nach wie vor ein ungerechtfertigter und verzichtbarer Markteingriff; Kurskorrekturen erforderlich

Berlin, 28. Mai 2026 – Der VAUNET – Verband Privater Medien hält auch nach dem Kabinettsbeschluss zum Entwurf für ein Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienIn-vestVG) an seiner Kritik im Grundsatz und im Detail fest.

Der VAUNET hält die geplante Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste durch ein Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) auch nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss unverändert für einen unnötigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Medienfreiheit und sieht mindestens noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar enthält der Gesetzesentwurf punktuelle Anpassungen. Insgesamt wird er jedoch den privatwirtschaftlichen Investitionen, die die Medien am Standort Deutschland leisten, weiterhin nicht gerecht. Als Folge des MedienInvestVG drohen privaten Medienunternehmen und Streaming-Anbietern zusätzliche Belastungen, erhebliche Rechtsunsicherheiten und ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand.

„Der Kabinettsbeschluss zeigt zwar Bewegung an einzelnen Stellen. Es sind aber auch wieder neue, nachteilige Vorgaben hinzugekommen. Von moderat und in der Mitte, also einer dringend notwendigen Balance der unterschiedlichen Anliegen, kann weiterhin nicht die Rede sein. Das parlamentarische Verfahren muss jetzt genutzt werden, um den Gesetzesvorschlag praktikabler, marktnäher und insgesamt ausgewogener auszugestalten. Es sollte sich die Zeit genommen werden, sich mit einzelnen Bestimmungen noch einmal genauer auseinanderzusetzen. Das eigentliche Ziel, den Produktionsstandort Deutschland mit vielfältigen Inhalten zu stärken, wird durch gesetzlichen Zwang nicht erreicht. Jedenfalls müssen Eingriffe in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit minimiert werden und die Unternehmen flexibel und dynamisch auf Veränderungen im Markt und bei ihrem Publikum reagieren können. Neben inhaltlichen Fragen, die es zu lösen gilt, muss auch dem überbordenden und kostenintensiven Verwaltungs- und Bürokratieaufwand abgeholfen werden“, erklärt VAUNET-Geschäftsführerin Daniela Beaujean.

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