VAUNET zum 25. KEF-Bericht

Berlin, 24. Februar 2026

  • Weniger Mehr ist immer noch Mehr: In Zeiten extremer wirtschaftlicher Herausforderungen ist die zusätzliche Finanzausstattung der Anstalten ein Wettbewerbsvorteil per se.
  • Mit dann über 10,5 Mrd. EUR pro Jahr im öffentlich-rechtlichen System geht die Schere im Markt weiter auf.
  • Die KEF hat erneut Effizienz-Potenziale gesehen, der zum Teil staatsvertragliche Vorgaben entgegenstehen.

 

Der VAUNET – Verband Privater Medien sieht nach der Vorlage des 25. Berichts der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) und angesichts der gestiegenen Aufwendungen der Rundfunkanstalten weiterhin die Dringlichkeit, dass ARD und ZDF die Grundsätze zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung des Reformstaatsvertrages konsequent befolgen.

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer von RTL Deutschland: „Weniger Mehr ist immer noch Mehr: In Zeiten extremer wirtschaftlicher Herausforderungen ist die zusätzliche Finanzausstattung der Anstalten ein Wettbewerbsvorteil per se. Mit dann über 10,5 Mrd. EUR pro Jahr im öffentlich-rechtlichen System wird die Schere im Markt weiter aufgehen.“

Der VAUNET hob hervor, dass die KEF erneut Effizienz-Potenziale gesehen habe, denen zum Teil staatsvertragliche Vorgaben entgegenstünden. Schon die im Reformstaatsvertrag vorgesehenen Beschränkungen wirkten mittelfristig erst ab 2029 und drohten durch eine `Programmzahlreduktion light´ bei kommerziell nicht relevanten Programmen aufgeweicht zu werden.

„Eine nachhaltige Beitragsstabilität kann und wird es nur durch einen fokussierten Auftrag geben, dem die Mittel folgen. Die Politik sollte durch quantitative und inhaltliche Grenzen auch im Online-Bereich das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen“, so Grewenig.

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und CEO der FFH MEDIENGRUPPE: „Das Erfordernis einer konsequenten Reduktion der Programmangebote gilt insbesondere für das Radio, wo sich derzeit eine Reduzierung auf reichweitenschwache, nicht werbetreibende und über DAB+ verbreitete Angebote beschränken soll. Hier müssen die Länder ein nachhaltigeres Handeln von den ARD-Anstalten einfordern. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Medienpolitik, im Blick zu behalten, dass für die privaten Hörfunkveranstalter UKW nach wie vor essenziell für die Refinanzierung ihrer Hörfunkangebote ist. Jeglicher Richtungswechsel beim Hauptverbreitungsweg ohne Einbeziehung der privaten Hörfunkveranstalter wäre in wirtschaftlich angespannten Zeiten fatal für die vielfältige Hörfunklandschaft in Deutschland.“

Der VAUNET appelliert zudem an den neu gegründeten Medienrat, sich im Zuge der Auftragsüberwachung vor allem auch der Einhaltung bereits bestehender Vorgaben zu widmen – insbesondere mit Blick auf die stärkere Ausdifferenzierung des Auftrags (Information, Bildung, Kultur, Beratung, Unterhaltung) zur Prime- und Drivetime (Vorgabe aus dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag) sowie zur Einhaltung der durch den Reformstaatsvertrag neu eingeführten Vorgaben im Bereich der Sportrechte.

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