VAUNET unterstützt medienrelevante Aspekte im Verordnungsvorschlag für einen Digital Networks Act

Berlin, 21. Januar 2026

  • Zugang und Verbreitung von Inhalten auf Netzen und Plattformen sichern
  • Technologieneutrale Verbreitung von Radioangeboten in Pkws weiterhin gewährleisten
  • Verzicht auf Infrastrukturabgabe zwar positiv, aber mittelbare Einführung droht über freiwillige Schlichtung

 

Die EU-Kommission hat heute den Verordnungsentwurf für den Digital Networks Act (DNA) veröffentlicht und diesen im Plenum des Europäischen Parlaments vorgestellt. Der Digital Networks Act soll die TK-, Netz- und Plattformregulierung auf europäischer Ebene erneuern.

Für die Mitgliedsunternehmen des VAUNET sind insbesondere die Berücksichtigung kultureller Aspekte in den Mitgliedstaaten, die Bestimmungen zur Interoperabilität von Radioempfangsgeräten sowie uneingeschränkter Zugang und Verbreitung von Medieninhalten auf Plattformen relevant.

Der VAUNET begrüßt sowohl die Beibehaltung der Zugangs- bzw. sog. Must-Carry-Bestimmungen für Radio- und Fernsehdienste als auch die Interoperabilitätsnorm für Autoradios. Vor allem letztere sichert die Existenz von Radio in Pkws/In-Car-Entertainment-Systemen über alle Übertragungswege. Radio ist eine der vertrauenswürdigsten Mediengattungen in Europa und versorgt täglich Millionen von Bürger:innen mit redaktionell unabhängigen Informationen und kulturellen Inhalten, auch in Krisen- und Notfällen. Wichtig ist auch die Abbildung und Implementierung von einheitlichen EU-weiten Standards wie z.B. DVB-I oder HbbTV, um den Zugang zu AV-Endgeräten und Plattformen im IP-Zeitalter zu gewährleisten.

Positiv hebt der VAUNET hervor, dass der Vorschlag des DNA die Regulierung von Inhalten unberührt lässt und eindeutig die Ziele wie z. B. Medienpluralismus und Meinungsvielfalt bestätigt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Frequenzen, die für die terrestrische Verbreitung von Mediendiensten genutzt werden. Sie sollten wegen der nationalen Besonderheiten auf mitgliedsstaatlicher Ebene behandelt werden.

Für ein sinnvolles Ökosystem der Medienverbreitung ist zudem unerlässlich, dass es keine (unter)gesetzlichen Vorgaben gibt, die in kommerzielle Vereinbarungen zwischen Netz- und Inhalteanbietern eingreifen. Der VAUNET begrüßt zwar, dass der DNA von expliziten und einseitigen Festschreibungen von Entgeltpflichten (Infrastrukturabgaben, „Network Fees“) absieht. Gleichwohl wirft das im DNA enthaltene Konzept der „freiwilligen Schlichtung” kritische Fragen auf, da es angesichts der Verhandlungsmacht der Netzbetreiber wirtschaftliche Nachteile für die Medien, ungleiche Wettbewerbsbedingungen, Verlust der Wahlmöglichkeiten für Verbraucher:innen und Qualitätseinbußen riskiert. Sowohl europäische als auch nationale Regulierungsbehörden haben immer wieder die Notwendigkeit zusätzlicher Gebühren oder Schlichtungsmechanismen ausgeschlossen und einen funktionierenden Markt festgestellt.

Nur mit einer ungehinderten Übertragung ihrer Inhalte können Medienunternehmen ihrer gesellschaftlichen Aufgabe nachkommen, durch vertrauenswürdige, professionell journalistisch recherchierte und aufbereitete Informationen zur öffentlichen Meinungsbildung und damit zur Stärkung der Demokratie in Europa beizutragen.

Weitere Informationen zur Position des VAUNET: VAUNET zum Digital Networks Act: Medienvielfalt, Interoperabilität und Netzneutralität sichern.

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Ansprechpartner:in
Hartmut Schultz

Pressesprecher

Tel. 0049 170 4332 832

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