VAUNET mit differenziertem Blick auf Reformstaatsvertrag

Berlin, 29. Oktober 2024

  • Wesentliche Weichenstellungen durch Reduktion und Kooperation zu begrüßen, deutliche Klarstellungen bei kommerziellen Tätigkeiten verpasst
  • Erfolg der politischen Vorgaben wird von Ernsthaftigkeit der Anstalten bei Umsetzung abhängen

Der VAUNET begrüßt, dass mit dem beschlossenen Reformstaatsvertrag bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Leipzig vergangene Woche nach Jahrzehnten politischer Diskussion wesentliche Weichenstellungen angegangen werden. Dies betrifft insbesondere die strukturelle Reduzierung von TV- und Radioprogrammen sowie das Gebot stärkerer inhaltlicher und technischer Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern. Sie können einen faireren Wettbewerb innerhalb des dualen Systems und gegenüber internationalen Big-Tech-Plattformen befördern. Gleichzeitig bleiben wichtige Punkte, zum Beispiel zur Zulässigkeit kommerzieller Tätigkeiten, offen.

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer RTL Deutschland: „Wir danken den Ländern, dass Strukturfragen nicht länger verschoben wurden. Der Erfolg der politisch beschlossenen Reformschritte wird nun maßgeblich von der Ernsthaftigkeit der Anstalten und ihrer Aufsicht bei der konkreten Umsetzung abhängen, um zu verhindern, dass die Reform zum Reförmchen wird.“ So dürfe die Reduktion der Kanäle in Radio und TV nicht an kommerziellen Kriterien ausgerichtet oder statt echter Einsparungen lediglich Budgets in den Online-Bereich oder eine kleinteilige Regionalisierung umgeschichtet werden.

Mit dem Kooperationsgebot im Staatsvertrag soll auch die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen mit den privaten Medienanbietern, etwa in den Bereichen Verlinkung (Embedding), vereinfachter Lizenzierung oder bei der technischen Infrastruktur gefördert werden. Grewenig: „Kooperationen und Allianzen in allen Bereichen sind wichtig, um das duale Mediensystem insgesamt als verlässlichen Gegenpol zu Desinformation und Hassrede zu stärken und Vielfalt zu sichern.“

Positiv sieht VAUNET, dass die Länder erstmalig Maßnahmen zur Kostensteuerung im Bereich der Sportrechte im Staatsvertrag aufnehmen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem stärkeren Fokus auf Breitensport, Einschränkungen bei der Exklusivität sowie zur Vergabe von Sublizenzen verpflichten. Grewenig: „Die budgetäre Deckelung der Sportrechte muss noch genauer bewertet werden. Sollte sie lediglich den Status Quo festschreiben wollen, hätten wir uns mehr Mut gewünscht – sowohl für den Wettbewerb als auch im Sinne der Beitragseffekte, die in diesem Bereich ein sehr großes Potenzial haben.“

Der VAUNET bedauert, dass im Bereich der kommerziellen Aktivitäten deutlichere Klarstellungen von den Ländern letztlich nicht umgesetzt wurden. Grewenig: „Hier wären im Interesse der Balance im dualen Mediensystem eindeutige Grenzen gegen die Entwicklung der Tochterunternehmen zu eigenständigen kommerziellen Publishern geboten gewesen, um z.B. die Umgehung von Werbeverboten zu vermeiden.“ Auch eine allgemeine Werbereduzierung im Fernsehen und Radio bleibe als Baustelle bestehen. Hier sieht der VAUNET nach wie vor Handlungsbedarf, um ein weiteres Eindringen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Geschäftsfelder privater Medien zu verhindern.

Zum noch offenen zukünftigen Finanzierungsmodell betonte Grewenig: „Die Finanzierung muss dem Auftrag folgen. Es müssen nun ernsthafte Reduktionen der Anstalten folgen, die Legitimationsdebatte wird sich nicht durch Verfahrensänderungen oder teilautomatisierte Beitragsanpassungen erledigen.“

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