Neues Modell der Selbstverpflichtung für die Filmförderung wird deutsche und europäische Film- und Serienproduktionen stärken – Kritik am Modell verfolgt nicht die Interessen des Film- und Medienstandortes

Berlin, 9. Dezember 2025 – Der VAUNET – Verband Privater Medien e.V. appelliert nachdrücklich an die Bundesregierung, den vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingeschlagenen Weg einer Selbstverpflichtung für die bundesweite Filmförderung mitzutragen.

Die auch im Umfeld der Veröffentlichung an dem Modell laut gewordene Kritik weist der VAUNET als Artikulation von Partikularinteressen zurück, die nicht dem Film- und Medienstandort in seiner Gesamtheit dienten. Dabei werden Grenzen einer seriösen inhaltlichen Debatte und Auseinandersetzung bewusst überschritten.

Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des VAUNET: „Wir halten das bekanntgewordene Modell des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für zukunftsweisend. Nur so kann der nationale und europäische Serien- und Filmstandort gestärkt werden. Es ist nicht Aufgabe der Politik, nur Einzelinteressen der Produzenten zu verfolgen, sondern die Entwicklung des Standortes insgesamt im Blick zu halten. Der VAUNET hat sich stets gegen eine gesetzliche Investitionsverpflichtung ausgesprochen, die Streaminganbieter mit Sitz außerhalb der EU ebenso wie alteingesessene nationale Medienunternehmen in dem bekanntermaßen sehr schwierigen Marktumfeld empfindlich treffen würden. Stattdessen haben wir eine freiwillige Selbstverpflichtung als bessere Alternative vorgeschlagen. Starre gesetzliche Vorgaben für Investitionsentscheidungen stellen gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten eine immense Belastung und bürokratische Hürden dar. Private Medienunternehmen sind für die Refinanzierbarkeit ihrer Angebote auf Flexibilität angewiesen, um sie nach den Wünschen ihrer Zuschauer:innen ausrichten zu können.“

Dem neuen Modell ging ein umfassender Dialog des BKM mit allen Beteiligten voraus, der seitens des BKM mit Nachdruck und dem Bestreben, individuelle Lösungen mit den einzelnen Unternehmen zu finden, geführt wurde. Daniela Beaujean: „Die Lösung liegt fertig auf dem Tisch, wäre sofort wirksam und transparent überprüfbar. Sie steht auch nicht im Widerspruch zu langfristigem unternehmerischem Engagement und Investitionen. Vielmehr sind sich die selbstverpflichtenden Unternehmen bewusst, dass eine Verpflichtung mit dem Nachweis der Einhaltung einhergeht und sind bereit, sich daran von einer unabhängigen Stelle messen zu lassen.“

Das Modell einer freiwilligen Selbstverpflichtung trägt auch den von VAUNET und vielen anderen Branchenverbänden und Unternehmen seit Jahren angesprochenen europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken für ein Investitionsmodell Rechnung. Eine gesetzliche Investitionsverpflichtung würde schon deshalb ihr Ziel verfehlen, da das EU-Recht keine Vorgaben für rein nationale Investitionen erlaubt. Produktionen würden trotz Gesetz weiterhin im Ausland stattfinden. Eine Stärkung der vorhandenen Studios sowie der zahlreichen Werk- und Dienstleister im Umfeld einer Produktion würde so nicht erreicht werden.

Daniela Beaujean: „Es ist in hohem Maße widersprüchlich, wenn sich Kritiker:innen nun kurz vor einer finalen politischen Entscheidung auf den Koalitionsvertrag berufen und dabei einerseits bezüglich einer möglichen Investitionsverpflichtung auf eine sehr restriktive Wortlautauslegung beharren, andererseits gleichzeitig eine deutliche Abweichung vom Koalitionsvertrag beim steuerlichen Anreizmodell befürworten. Den klar verabredeten Zusammenhang zwischen 250 Millionen Euro Bundesförderung und den nun vorliegenden Selbstverpflichtungserklärungen jetzt aufzulösen, wäre ein schwerer Rückschlag und Vertrauensverlust. Das jetzt bekannt gewordene Modell der Selbstverpflichtung ist mehr als ausreichend, um den Sperrvermerk für die Anreizförderung von Film- und Serienproduktionen in Deutschland aufzuheben.“

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