Journalistisches Berufsgeheimnis weiter schützen

Berlin, 2. Februar 2026 – Das Medienbündnis, dem neben dem Deutschen Journalisten-Verband auch der VAUNET angehört, fordert das Bundesjustizministerium auf, den vorhandenen Schutz von journalistischen Berufsgeheimnisträgern zu erhalten.

Anlass ist der Referentenentwurf des BMJV für das Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren. Demnach könnten Ermittlungsbehörden einfacher als bisher auf digitale Verkehrs- und Nutzungsdaten von Journalistinnen und Journalisten zugreifen, was den Zugriff auf journalistische Quellen und Rechercheinhalte erleichtert. Darüber hinaus ermöglicht der Entwurf die Erstellung von Bewegungsprofilen. Für Journalistinnen und Journalisten wäre es fatal, wenn Polizeibehörden den Rechercheschwerpunkt nach geografischen Daten orten könnten, da sie so gezielt Recherchen vorab beeinflussen können. Schließlich fehlt eine effektive gerichtliche Kontrolle dieser Maßnahmen, was aus Sicht des Medienbündnisses mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

„Die Presse- und Rundfunkfreiheit gebietet es, dass gerade im digitalen Raum der journalistische Berufsgeheimnisschutz gewahrt bleibt“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Er erwarte vom Gesetzgeber, dass er die Bedenken des Medienbündnisses ernst nimmt.

Dem Bündnis gehören neben dem DJV der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der Freien Presse (MVFP), der Verband Privater Medien (VAUNET), der Deutsche Presserat, ARD, ZDF, Deutschlandradio, Reporter ohne Grenzen und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di) an.

Die komplette Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbands – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten finden Sie hier.

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