14. Oktober 2024 - In seinem Positionspapier zum Diskussionsentwurf der geplanten Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hebt der VAUNET deren Notwendigkeit hervor, um die Akzeptanz bei den Beitragszahler:innen zu erhöhen sowie den Wettbewerb zu schützen. Dennoch gibt es aus Sicht der privaten Medien wesentliche Verbesserungsbedarfe insbesondere mit Blick auf die (Online-)Werbeaktivitäten der Anstalten und ihrer kommerziellen Töchter.
Der VAUNET bewertet die vorgeschlagenen Reformpläne grundsätzlich positiv und begrüßt, wenn folgende Änderungen realisiert werden:
- eine Reduzierung der Radio- und TV-Programme, insbesondere jener, die privaten Angeboten ähneln
- effektive Einsparungen durch Bündelung von Ressourcen bei der Begrenzung digitaler TV-Spartenprogramme.
- eine Deckelung der Sportrechteausgaben, marktübliche Preise beim Erwerb und das Angebot von Sublizenzen an Dritte.
- ein Verbot kommerzieller Rundfunk- oder Telemedienangebote durch Tochterfirmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
- die Möglichkeit zur Vernetzung der Anstalten mit externen Partnern.
- die Steuerung der Angebote durch Leistungsanalysen und Überprüfung der Auftragserfüllung durch einen neuen Medienrat.
Kritisch bewertet der Verband folgende Punkte:
- Kein vollständiger Werbeausstieg im TV
- Keine einheitliche Einführung des NDR-Modells für Radiowerbung
- Onlinewerbeverbot nur für Anstaltsangebote, aber nicht für die kommerziellen Tochterunternehmen
- Stärkere Sichtbarkeit regionaler Berichterstattung in ARD-Angeboten
- Keine Mengenbegrenzung für Telemedienangebote
- Aufhebung des Sendungsbezugs bei digitalen Spielen
Finanzierungsfragen wie die Höhe des Rundfunkbeitrags sind mangels Einigung im Länderkreis nicht enthalten und sollen separat auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 behandelt werden.
Den Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ finden Sie hier.