8. Oktober 2024 - Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Online-Plattformen, Minderjährige im Internet zu schützen (Art. 28 DSA). Die EU-Kommission wird 2025 Leitlinien zu Art. 28 DSA erstellen, zu denen der VAUNET im Rahmen der aktuell laufenden „Vorkonsultation“ Stellung genommen hat.
Diese Leitlinien zu Art. 28 DSA sollen eine Liste bewährter Verfahren für Anbieter von Online-Plattformen enthalten, wie beispielsweise Altersverifikationssysteme, um Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger zu mindern und ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Kinder zu gewährleisten. Eine öffentliche Konsultation ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen.
In seiner Stellungnahme fordert der VAUNET, dass bei der Ausarbeitung der Leitlinien die Maßgaben der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (und der auf ihr basierenden Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutzstaatsvertrag) zu berücksichtigen sind. Der Verband betont, dass neue Maßnahmen für Online-Plattformen, wie Altersverifikationssysteme, nicht die bestehenden Jugendschutzmaßnahmen der Medienanbieter beeinträchtigen oder die Mediennutzung erschweren dürfen. Damit soll eine Balance zwischen dem Schutz von Minderjährigen und der Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zu Medieninhalten erreicht werden.
Die Konsultation zum Entwurf der Leitlinien zu Art. 28 DSA soll im ersten Quartal 2025 stattfinden.
Weitere Informationen zu den von der EU-Kommission geplanten Leitlinien zum Schutz Minderjähriger finden Sie hier: Schutz Minderjähriger im Internet: EU-Kommission startet Sondierung zu DSA-Leitlinien – Europäische Kommission (europa.eu)