Der VAUNET begrüßt die Leitlinien der EU-Kommission zum Trusted-Flagger-Mechanismus nach Artikel 22 des Digital Services Act (DSA). Gleichzeitig fordert der Verband gezielte Nachschärfungen, um Urheberrechtsverletzungen, Live-Piraterie und KI-generierte Rechtsverletzungen wirksamer zu bekämpfen sowie das Fachwissen und die berechtigten Interessen der Medien- und Kreativbranche als Rechteinhaber besser widerzuspiegeln.
Mit den geplanten Leitlinien möchte die Europäische Kommission die Anwendung des Trusted-Flagger-Mechanismus im DSA weiter präzisieren und dessen europaweite Vereinheitlichung fördern. Für den VAUNET ist das ein wichtiger Schritt, um die Bekämpfung illegaler Inhalte und die Wirksamkeit von Melde- und Maßnahmenverfahren zu verbessern.
Aus Sicht des privaten Mediensektors sollten die Leitlinien jedoch in den folgenden Bereichen gestärkt werden:
- eine stärkere Anerkennung der Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums und der
Rolle von Trusted Flaggers bei der Durchsetzung des Urheberrechts; - beschleunigte Verfahren und konkrete Reaktionszeiten bei Live-Piraterie und anderen
zeitkritischen Inhalten; - proaktive Maßnahmen der Plattformen gegen im Wesentlichen identische oder gleichwertige
Wiederholungsverletzungen, ohne dass Rechteinhaber denselben Verstoß wiederholt melden müssen; - keine Diskriminierung privater Rechteinhaber und ihrer Verbände (z. B. aufgrund
ihrer wirtschaftlichen Interessen); - verbindliche technische Mindeststandards, einschließlich standardisierter APIs und strukturierter
Feedback-Mechanismen; - eine stärkere Einbindung der Feststellungen von Trusted Flaggers in die systemischen Risikobewertungen gemäß den Artikeln 34 und 35 DSA sowie
- die ausdrückliche Anerkennung von durch KI erzeugten Rechtsverletzungen, einschließlich Deepfakes und unbefugter Nachahmungen.
Das vollständige Positionspapier steht hier zum Download bereit.