VAUNET: Politische Prioritäten 2026-2031 zu den Landtagswahlen

Überblick über medienpolitische Positionen und Forderungen des VAUNET zu zentralen Medienthemen im Umfeld der Landtagswahlen 2026.

Private Audio- und audiovisuelle Medien sind fest in den Ländern und Regionen verankert. Sie stehen für programmliche Vielfalt und Arbeitsplätze. Sie leisten jeden Tag einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert – für politische Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die föderale Demokratie. Sie müssen daher für die Menschen vor Ort auch in Zukunft niedrigschwellig erreichbar und nutzbar sein. Sie geben Orientierung und Vertrauen, indem demokratische Debatten in der Lebenswirklichkeit der Zuschauer:innen und Zuhörer:innen ankommen und politische Entscheidungen transparent und nachvollziehbar bleiben. Die Länder spielen dabei eine Schlüsselrolle: Sie können und müssen sicherstellen, dass private Medien auch zukünftig staatsfern und leistungsfähig berichten können; gerade in angespannten politischen und gesellschaftlichen Zeiten.

Wettbewerbsfähigkeit und Refinanzierungsfreiheit als Schlüssel für eine vielfältige Medienlandschaft

Die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen und der Programmfreiheit sowie der Schutz von Medieninhalten sind entscheidend dafür, dass Privatmedien ihrer journalistisch-redaktionellen Tätigkeit umfassend nachgehen können. Um die Wettbewerbsfähigkeit privater Medien zu fördern und Medienvielfalt zu sichern, muss genau bewertet werden, wie sich Gesetzes- und Regulierungsvorhaben der Länder als auch des Bundes und der Europäischen Union auf die privaten Medien auswirken. Entlastungen, z. B. durch Bürokratieabbau, gilt es, schnell anzugehen.

Werbe- und abobasierte Geschäftsmodelle ermöglichen

Werbung ist eines der wichtigsten Refinanzierungsinstrumente der privaten Medien. Die breite Vielfalt privater Medien darf nicht durch Werbeverbote, z. B. für Lebensmittel, Energie oder kleinteilige Regulierung in Form von Pflichthinweisen, Targeting-Beschränkungen oder Einschränkungen der Vertragsfreiheit gefährdet werden. Zwischen ausuferndem Verbraucherschutz und den Geschäftsmodellen der Audio- und audiovisuellen Medien muss ein Gleichgewicht hergestellt werden. Die Länder sollten sich im Rahmen ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der nationalen und europäischen Gesetzgebung als auch auf Landesebene gegen neue Refinanzierungshürden und für Selbstregulierung als sinnvolle Ergänzung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen aussprechen.

Level-Playing-Field zu Big-Tech-Plattformen schaffen und Kooperationen erleichtern

Der VAUNET hat die im Oktober 2025 vorgestellten Ländereckpunkte für einen Digitale Medien-Staatsvertrag begrüßt. Diese beziehen sich u. a. auf den Erhalt und die Erleichterung von Refinanzierungsgrundlagen für private Medienanbieter ebenso wie für eine Stärkung der Auffindbarkeit von Medieninhalten unter Berücksichtigung von Medienintermediären und neuer technologischer Entwicklungen wie z. B. von KI-Zusammenfassungen. Es braucht auf europäischer und nationaler Ebene faire Bedingungen im Wettbewerb mit globalen marktmächtigen Big-Tech-Plattformen. Der Großteil der digitalen Werbeinvestitionen wandert in digitale Big-Tech-Umfelder, in denen der Verbreitung von Desinformation und Hass keine ausreichenden Maßnahmen entgegengesetzt werden. Dabei gelten nach dem Global Risk Report Fehlinformationen und Desinformation als größte ökonomische Risiken und Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Sicherung eines diskriminierungsfreien Zugangs und der Auffindbarkeit von professionellen Medieninhalten kommt daher zentrale Bedeutung zu. Unternehmerisches Wachstum, z. B. in Form von Kooperationen (s. aktueller RuKo-Beschluss vom 04.03.26) und durch eine Streichung von Beteiligungs- und Programmhöchstzahlgrenzen, ist ebenfalls ein zentrales Anliegen der privaten Medien, um evtl. notwendige Konsolidierungen im Markt zu ermöglichen, ohne dabei das Ziel der Angebots- und Meinungsvielfalt aus dem Blick zu verlieren.

Fairer Wettbewerb in der dualen Medienordnung

Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirken sich immer auch auf die private Seite der dualen Medienordnung aus. Mit dem Re-formstaatsvertrag von 2025 wurde ein erster wichtiger und richtiger Schritt zu einem faireren Wettbewerb unternommen. Die Programmzahlreduzierung bei TV und Hörfunk, die Kooperationsmöglichkeit mit den Privatmedien oder die Senkung der Sportrechteausgaben müssen jedoch von den Rundfunkanstalten deutlich spürbar beitragssparend umgesetzt, durch den neuen Medienrat kontrolliert und konsequent auch im Landesrecht verankert werden. Zum Schutz der privaten regionalen/lokalen Vielfalt und der Wettbewerbsbalance in den Regionen sollte von einer weiteren Regionalisierung/Lokalisierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgesehen werden. Die Reformdebatte ist, angesichts des weiterhin offenen Punktes der Finanzierung, alsbald fortzusetzen. Neben dem Einstieg in den Ausstieg aus Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern und der Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, muss das Werbeverbot in Telemedien fortbestehen und darf nicht durch Tochtergesellschaften umgangen werden. Kommerzielle Aktivitäten und das Onlineangebot, v. a. auf Drittplattformen, müssen klar und eng begrenzt sein. Die Finanzierung der Rundfunkanstalten muss dem Auftrag folgen. Eine automatisierte Beitragserhöhung lehnt der VAUNET ab.

Rundfunkübertragung über alle Verbreitungswege sichern

Trotz vielfältiger digitaler Empfangsmöglichkeiten bleibt für die Privatradios UKW der Übertragungsweg mit der höchsten wirtschaftlichen Relevanz. Millionen Menschen – gerade in den Regionen – schalten ihr gewohntes UKW-Radio ein, um sich zu informieren – z. B. auch in Katastrophenfällen -, um Orientierung zu finden und lokale Verbundenheit zu erleben. UKW ist Teil der alltäglichen Infrastruktur der Länder und sichert damit ein Stück regionale Identität und vertrauenswürdige Information. UKW muss daher langfristig sichergestellt sein, um die enorme Vielfalt von Radio in Deutschland und den Zugang zu vertrauenswürdigen Medien zu bewahren. Die Letztentscheidung, ob UKW genutzt wird, muss in der Hand der Hörfunkveranstalter liegen. Die Digitalisierung des Hörfunks muss marktgerecht und technologieneutral erfolgen. Die auf der Weltfunkkonferenz 2023 beschlossene, weitergeltende Primärnutzung des UHF-TV-Bandes durch den Rundfunk sichert die TV-Verbreitung und muss auch über 2030 hinaus erhalten bleiben. Insbesondere lokale und regionale Medienunternehmen sollten verstärkt bei ihrer digitalen Transformation gefördert werden.

Attraktives Steueranreizmodell ist Erfolgsfaktor für Filmreform

Das geplante Investitionspaket der Bundesregierung erhöht zwar die Haushaltsmittel für die Filmförderung auf 250 Mio. EUR, verzichtet jedoch auf die Einführung eines Steueranreizmodells, welches die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Filmstandortes erheblich steigern würde. Wenn Filme und Serien in deutschen Regionen entstehen, schafft das Sichtbarkeit, Attraktivität und wirtschaftliche Im-pulse: Tourismus, Gastronomie, Hotellerie und zahlreiche lokale Dienstleister profitierten. Investitionsverpflichtungen bleiben hingegen rechtlich umstritten und sind kein Garant für Produktionen vor Ort. Die künstliche Nachfrage einer Investitionsverpflichtung führt perspektivisch zu einer Erhöhung der Produktionskosten wie auch Endkundenpreise für Verbraucher:innen. Im Falle einer Umsetzung der Investitionsverpflichtung muss sich diese in der Höhe am europäischen Durchschnitt orientieren und mit dem weitgehenden Verzicht auf Subquoten und Rechteteilungs-vorgaben erfolgen. Die Marktlogik und auch der Blick in andere Länder zeigt, dass Rechteteilung – wenn überhaupt – zu Fördersystemen oder einem Steueranreiz gehören.

KI-Chancen nutzen und KI-Risiken eindämmen

Der Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz in der Medienproduktion und -verbreitung stellt die privaten Medien vor neue Chancen und Herausforderungen. KI bietet die Chance, Produktionsprozesse unter Wahrung der medienrechtlichen Verantwortung wirtschaftlicher zu gestalten. Hier sollten die Unternehmen nicht mit pauschalen Anwendungsverboten und Kennzeichnungsgeboten behindert werden. Zugleich stellt KI eine Gefahr für den Schutz geistiges Eigentum sowie die freie Meinungsbildung dar. Es ist unerlässlich, dass das Training generativer KI-Systeme mit urheber-/leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalten von der Zustimmung der Rechteinhaber abhängig gemacht wird. Der gesetzliche Rahmen sollte technikneutral und flexibel ausgestaltet sein, um technische Weiterentwicklungen zu ermöglichen, an denen auch Medienunternehmen neben den globalen Big-Tech-Plattformen nachhaltig partizipieren können.

Jugendmedienschutz verhältnismäßig gestalten

Deutschland verfügt auch nach der Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages über ein sehr hohes Schutzniveau. Bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes sollte weiterhin ein differenzierter risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Pauschale Medienzugangsverbote verbauen Minderjährigen den Zugang zu unbedenklichen Inhalten und damit die Wahrnehmung ihrer Informations- und Meinungsbildungsrechte. Die Nutzung altersgerechter Inhalte journalistisch-redaktioneller Medien muss weiterhin gewährleistet werden.

Ansprechpartner:in
Daniela Beaujean

Geschäftsführerin des VAUNET

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 112

Ansprechpartner:in
Tim Steinhauer

Senior Referent Medienverantwortung & Programm

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 199

Ansprechpartner:in
Lieven Uckrow

Referent Medienpolitik

Tel. Tel. 0049 151 144 313 14

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