08. Oktober 2024 - Der VAUNET hat sich in der Sachverständigenanhörung des Bundestages zur Novellierung des Filmfördergesetzes des Bundes (FFG) klar für den Erhalt der Medialeistung ausgesprochen.
In der Anhörung des Bundestagskulturausschusses am 7. Oktober 2024 rief eine Mehrheit der filmpolitischen Sprecher:innen die Frage nach den Gründen für den Erhalt der Medialeistungen auf. Der VAUNET verwies u. a. darauf, dass erst im April 2023 eine gemeinsame Studie vom HDF KINO e. V. und von der Filmförderungsanstalt (FFA) die Bedeutung der Fernsehwerbung für Kinofilme hervorgehoben hatte. Gerade Fernsehen könne als Massenmedium über seine Reichweite die breite Bevölkerung und potentielle Kinogänger:innen ansprechen. Zudem sei das Instrument der Medialeistung konvergent weiterzuentwickeln. Medialeistungen stellen eine zusätzliche Förderung des Verleihs dar. U. a. Bitkom und die Verleiher unterstützten die Ausführungen von VAUNET-Geschäftsführerin Daniela Beaujean.
Zu Beginn bekräftigte der VAUNET seine Ablehnung einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung und weiteren Belastungen sowie die Notwendigkeit eines Steueranreizmodells.
Die öffentliche Anhörung am 7. Oktober 2024 können Sie sich unter folgendem Link anschauen: Deutscher Bundestag – Öffentliche Anhörung zum Filmförderungsgesetz