Un-Level-Playing-Field im Medienmarkt: Interview mit VAUNET-Experte Dr. Matthias Försterling

Ein Gutachten der Landesanstalt für Medien NRW bestätigt: Das Un-Level-Playing Field im Medienmarkt gefährdet die publizistische Vielfalt. Im Interview spricht unser VAUNET-Experte Dr. Matthias Försterling über die zentralen Erkenntnisse des Gutachtens und dringend notwendige Reformen im Zuge des Digitale-Medien-Staatsvertrags.

Private Medienanbieter unterliegen deutlich strengeren Regeln als digitale Plattformen und Intermediäre. Das Gutachten von Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW zeigt: Das Un-Level-Playing-Field im Medienmarkt verschärft sich. Der VAUNET durfte sich im Rahmen eines Experteninterviews in das Rechtsgutachten einbringen.

Warum ist das Thema „Level Playing Field“ im Medienbereich für den VAUNET so zentral?

„Weil faire Wettbewerbsbedingungen die Grundlage für Meinungsvielfalt und Innovationskraft im Medienmarkt sind. Leider erleben wir jedoch ein echtes Ungleichgewicht vor allem im Verhältnis zu den als Gatekeeper designierten Big-Tech-Unternehmen. Private Rundfunkanbieter unterliegen bspw. deutlich strengeren Vorgaben. Denken wir nur an Zulassungspflichten, Vielfaltsanforderungen oder Werbebestimmungen. Deswegen setzen wir uns als VAUNET seit Jahren für Änderungen ein – in der nationalen Medienregulierung, aber auch mit Blick auf die europäische Ebene.

Übrigens: Dass die Europäische Union mit dem DSA und dem DMA bereits Regeln auf den Weg gebracht hat, die ebenfalls auf das Level-Playing-Field einzahlen, ist sehr gut, bedeutet aber nicht, dass nationale Medienvielfaltsregulierung an Bedeutung verliert. Im Gegenteil: Für den Bereich der Medienvielfaltssicherung liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den EU-Mitgliedsstaaten.“

Wie bewertest Du die aktuellen politischen Entwicklungen im Hinblick auf den Digitale-Medien-Staatsvertrag?

„Es ist natürlich positiv zu bewerten, dass die Länder mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag die Regulierung entsprechend der Herausforderungen der digitalen Medienwelt weiterentwickeln wollen. Wir schauen diesbezüglich vor allem auf den zweiten Teil der Novelle, der für das erste Halbjahr 2026 angekündigt ist, und vorher auf die für diesen Herbst angekündigten Eckpunkte. Dieser soll offenbar neben dem Medienkonzentrationsrecht auch die Rahmenbedingungen zu den Big-Tech-Unternehmen, die Refinanzierungsbedingungen der privaten Medien und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) thematisieren. Hier könnten also zentrale Weichen für eine zukunftsfähige nationale Medienregulierung gestellt werden.

Im bereits veröffentlichten ersten Teil der Novelle wollen die Länder vor allem Anpassungen des Medienstaatsvertrags an bestehendes EU-Recht, wie bspw. den EMFA oder die Verordnung zur politischen Werbung, vornehmen und Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten, bspw. bei der Umsetzung des AI-Acts, festlegen. Die Länder haben hier die Möglichkeit, zu mehr Rechtssicherheit beizutragen und ggf. klare Ansprechbarkeiten für den Vollzug von medienrelevanten EU-Rechtsakten zu definieren. Beides ist zu begrüßen. Bis zum 31. Juli 2025 kann man sich noch an der laufenden Konsultation beteiligen.“

Das Gutachten von Prof. Dr. Müller-Terpitz spricht von einem „Un-Level-Playing-Field“. Was sind für Dich die Kernbefunde?

„Richtig. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in zentralen Bereichen des Medienmarktes keine ausbalancierten Wettbewerbs- und Regulierungsbedingungen bestehen. Dies gehe zulasten der Wettbewerbsfähigkeit privater Rundfunkveranstalter und berge potenziell Gefahren für die Medienvielfalt. Wir haben also eine gutachterliche Bestätigung dessen, was wir als VAUNET seit langem erklären: Wer Medienvielfalt bewahren will, muss ein ausgewogenes Level-Playing-Field sichern.

Hilfreich ist, dass das Gutachten zudem Handlungsspielräume und Reformmöglichkeiten aufzeigt, die wir nun innerhalb der Debatte diskutieren können – z. B. Liberalisierungsmöglichkeiten bei bestehenden Werbebeschränkungen und Verbesserungen in der Plattform- und Intermediärsregulierung. Also jene Regelungen, die Zugang zu und Diskriminierungsfreiheit von großen Gatekeeper-Plattformen sicherstellen sollen.“

Welche Reformen wären denn aus Deiner Sicht wichtig?

„Wir haben hier natürlich viele Ideen. Entscheidend ist aber, dass auch im KI-Zeitalter der Zugang zu und die Auffindbarkeit von Inhalten gesichert wird. Ein richtiger Schritt könnte auch die vom Gutachten thematisierte Stärkung der Regulierung von Medienintermediären sein, bspw. durch bessere Enforcement-Möglichkeiten der Medienanstalten oder eine Überarbeitung der Beweislastverteilung bei Verstößen im Diskriminierungsverbot.

Auch sollte der Refinanzierungsrahmen für Medien bei der Verbreitung über Social-Media-Plattformen gestärkt werden. Und schließlich muss sichergestellt werden, dass der MStV „KI-fest“ ist, also neue Erscheinungsformen wie bspw. die AI-Overviews marktmächtiger Intermediäre klar und deutlich der Vielfaltsregulierung unterstellt werden.“  

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