12. Dezember 2024 - In Sachsen bilden CDU und SPD gemeinsam eine neue Minderheitsregierung. Die Koalitionspartner haben sich am 4. Dezember 2024 auf einen Vertrag geeinigt. Dort wird unter anderem die Erwartung an die großen Privatsender formuliert, für mehr regionale Berichterstattung zu sorgen. Zudem plane man eine Auftragsdebatte, um Kostenreduzierungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erreichen.
„Medienfreiheit und qualitativ hochwertiger Journalismus sind Grundpfeiler unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft“, leitet der Koalitionsvertrag das Kapitel „Medien“ ein. Unter dem Titel „Mutig neue Wege gehen. In Verantwortung für Sachsen.“ setzen sich SPD und CDU für Pressefreiheit und eine vielfältige Medienlandschaft ein.
Private Medien
Von „großen privaten Sendeanstalten“ (sic!) wird „nachweisbar“ eine stärkere regionale Berichterstattung sowie Unterstützung im Kampf gegen die Verbreitung von Falschinformationen erwartet. Laut dem Koalitionsvertrag soll die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) Medienvielfalt in Sachsen fördern.
CDU und SPD wollen sich beim Bund für eine Mindestbesteuerung der digitalen Wirtschaft einsetzen und dafür, „dass die mit deutschen Medieninhalten generierten Einnahmen großer Plattformen stärker deutschen Medienunternehmen zukommen.“ Dazu gehören auch neue Kooperationsmöglichkeiten, für die die nötigen wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden sollen.
Darüber hinaus wollen sich CDU und SPD beim Bund für eine Förderung innovativer Modelle zur Weiterentwicklung und Verbreitung von Tageszeitungen einsetzen, um die Vielfalt des Lokaljournalismus in den Printmedien zu erhalten.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Für die Minderheitsregierung zielt die Unterstützung umfassender Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) darauf ab, schlankere und effizientere Strukturen zu schaffen, um Beitragsstabilität zu gewährleisten. Eine Auftragsdebatte sei notwendig, um Kosten zu reduzieren. Ein angemessener Anteil der Aufträge für Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben mit nationaler Relevanz soll nach Sachsen vergeben werden.
Laut CDU und SPD sei das sorbisch-sprachige Angebot des MDR wichtig für den Schutz der sorbischen Minderheit und soll in gewohntem Umfang erhalten bleiben. Die Vergütung der Führungskräfte im ÖRR sollte sich an den Gehältern des öffentlichen Dienstes orientieren. Zudem sei eine faire vertragliche Absicherung für festangestellte und freie Mitarbeiter:innen sowie eine angemessene Vergütung für Produzent:innen erforderlich.
Landesmedienanstalt und Medienvielfalt
Eine Novellierung des sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des Pressegesetzes ist geplant, um die Aufgaben und Strukturen der SLM zu evaluieren.
Die Medienpädagogik in Schulen wird fortgesetzt, wobei ihr mehr Gewicht in der Bildungspolitik gegeben wird. Die Förderung des Lokaljournalismus und der regionalen Medienvielfalt bleibt für Sachsens Regierung ein zentrales Anliegen. Innovative Projekte im Bereich Künstlicher Intelligenz und Gaming sollen unterstützt werden, um den Medienstandort Sachsen zu stärken.
Filmkultur
Eine vielfältige und zukunftsorientierte Filmkultur soll gefördert werden, indem sächsische Filmfestivals, -initiativen und -verbände gestärkt und Ausbildungs- und Weiterbildungsinitiativen im Medienbereich unterstützt werden. Dazu gehöre auch die Weiterentwicklung der Filmförderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung Leipzig (MDM). SPD und CDU wollen zudem in Abstimmung mit Sachsen-Anhalt und Thüringen prüfen, wie die MDM zur Standortagentur ausgebaut werden könne. Durch das „Zukunftsprogramm Kino“ wird angestrebt, das Kulturgut Kino, insbesondere in ländlichen Regionen, zu erhalten und das audiovisuelle Erbe zu sichern.
Digitale Lernangebote
Eine umfassende Medienbildung soll einen reflektierten Umgang mit Medien fördern und Kinder wie Jugendliche befähigen, aktiv am Wertediskurs sowie an der Auseinandersetzung zu gesellschaftlichen Veränderungen teilzunehmen. Dadurch sollen ihre Urteils- und Handlungsfähigkeit gestärkt werden.
Weitere Prioritäten
Künstliche Intelligenz: Sachsen will die digitale Transformation der Wirtschaft weiter fördern. Dazu sollen Unternehmen bei der Entwicklung neuer digitaler Produkte und Geschäftsideen unterstützt werden. Die Digitalagentur soll weiterentwickelt werden, um landesbedeutsame Projekte zu fördern, zudem ist die Unterstützung strategisch wichtiger Digital Hubs vorgesehen. Das „Robot Valley“ soll ausgebaut werden, um Robotik und Künstliche Intelligenz zu stärken.
Die Rahmenbedingungen für KI-Fachkräfte, Start-ups und Unternehmen sollen verbessert und die KI-Strategie des Freistaates weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft und Beschäftigte genutzt werden. Anstelle des „Forum Sachsen Digital“ sind breitere Beteiligungsformate wie Hackathons geplant.
Verbraucherschutz: Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) soll gestärkt werden, um unabhängigen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Wichtige Schwerpunkte sind unter anderem der gesundheitliche Verbraucher- und der Datenschutz. Sachsen plant zudem ein digitales Werkzeug zur automatisierten Suche nach gefährlichen Produkten und setzt sich für einen EU-Rechtsrahmen zur Entfernung nicht konformer Produkte ein. Die Reduzierung von Gesundheitskosten soll u. a. durch Ernährungsbildung erreicht werden. Werbeverbote werden in diesem Zusammenhang nicht erwähnt.
Sondervermögen für langfristige Investitionen: Ein Sachsenfonds wird als Sondervermögen eingerichtet, um langfristige Investitionen in Bereiche wie Infrastruktur, Digitalisierung und wirtschaftliche Transformation zu ermöglichen.