k3d-Position: Zukunft einer starken Kreativwirtschaft in Deutschland

Berlin, 25. Juli 2024 - Die Koalition "Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland" (k3d) formuliert in ihrem Positionspapier die Herausforderungen der Branche und Forderungen an die Politik für die Legislaturperiode 2025-2029.

Der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz regelmäßig erhobene Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft unterstreicht seit vielen Jahren: Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) ist einer der kraftvollsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Mit einer Bruttowertschöpfung von über 100 Milliarden Euro trägt sie aktuell drei Prozent zur volkswirtschaftlichen Gesamtleistung bei und ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig des Landes.

Die Branche steht wie kaum eine andere für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Sie treibt weltweit Handel mit ihren Werken, Inhalten und Produkten und umfasst sowohl Einzelunternehmer:innen als auch klein- und mittelständische Unternehmen sowie große, international operierende Konzerne.

Dabei ist es für die Branche als Motor von wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Transformation selbstverständlich, auch die Digitalisierung der Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Die elf Teilbranchen (Musikwirtschaft, Buch- und Kunstmarkt, Film- und Medienwirtschaft, Darstellende Kunst, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Presse- und Werbemarkt sowie Software-/Games-Industrie) sind eng miteinander verzahnt und arbeiten in hohem Maße partnerschaftlich zusammen. Die KKW in ihrer Gesamtheit hat für die Demokratie, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Vielfalt unseres Landes sowie die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit ganz unterschiedlicher Wertschöpfungsketten eine herausragende Bedeutung.

Für ein weiteres Wachstum und den Erhalt der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungen der KKW sind zukunftssichere Rahmenbedingungen nötig. Die Voraussetzungen für eine florierende, investitionsfreudige, innovative und nachhaltige KKW und ihrer jeweiligen Teilbranchen werden bei Regelungsvorhaben bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Im Gegenteil: Oft hat die Branche Kollateralschäden zu tragen, wenn sie von Regelungen betroffen wird, die mit dem politischen Augenmerk auf andere Branchen erlassen werden. Beispielhaft gilt dies für das Geldwäschegesetz, den Late Payment Act, die Entwaldungsverordnung, das Lieferkettengesetz oder das diskutierte Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz.

Aus Sicht der Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d) sind für die Legislaturperiode 2025-2029 folgende Themen besonders relevant:

  1. Generell sollte sich die Bundesregierung für eine bessere Sichtbarkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft einsetzen. Die erstmalige Benennung eines Ansprechpartners sowie Stellvertreters bei der Bundesregierung im Oktober 2022 war ein erster wichtiger Schritt. Nun gilt es, diese Positionen innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.
    Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Branche sollten regelmäßig Austauschformate auf höchster Ebene (Kreativwirtschaftsgipfeltreffen im Kanzleramt) durchgeführt werden. In den Zuständigkeiten und Stellenzuteilungen der Ministerien muss sich die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der KKW proportional widerspiegeln. Zudem braucht es eine ressortübergreifende Berücksichtigung kreativwirtschaftlicher Belange im Bund und eine deutlich verbesserte übergreifende Koordinierung auf der Länderebene sowie die Absprache zwischen Länder-, Bund- und EU-Ebene.
    Gemeinsam mit der KKW sollten die diversen Berufsbilder, die Wertschöpfung und gesellschaftliche Kraft der KKW aufgezeigt, die Datenbasis weiter verbessert und die von der Bundesregierung vorgehaltenen Initiativen (Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft; Zukunftsrat des Bundeskanzlers) und Programme im Dialog so neu ausgerichtet werden, dass die Anliegen dieses Wirtschaftszweiges tatsächlich berücksichtigt werden.
  2. Die Teilbranchen der KKW sowie die einzelnen Sektoren innerhalb der Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Nachhaltige Politik kann nur gelingen und Kollateralschäden können nur vermieden werden, wenn die praktische Kompetenz der Branchenakteur:innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt wird. Ein Belastungsmoratorium ist unumgänglich. Grundsätzlich sollte jedes Gesetzes- und Regulierungsvorhaben hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die KKW überprüft werden. Dies sollte in den Bundesländern, bei der Bundesregierung, aber auch auf EU-Ebene geschehen. Gleichzeitig müssen bürokratische und staatlich verursachte finanzielle Belastungen der KKW wo immer möglich zurückgefahren werden. Regulierung darf keinesfalls dazu führen, dass die deutsche KKW im europäischen und internationalen Wettbewerb benachteiligt wird.
  3. Es muss ein fairer digitaler Marktplatz auf nationaler und europäischer Ebene etabliert werden. Zentral dabei ist, dass für die Branchen der KKW – auch im Wettbewerb mit den marktmächtigen globalen Big-Tech-Plattformen – ein Level-Playing-Field entsteht. Die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts müssen zukünftig besser gewährleisten, dass die Marktmachtkonzentration digitaler Gatekeeper effektiv aufgebrochen wird, die Zusammenarbeit von Unternehmen der KKW untereinander möglich bleibt und stärker als bisher im Rahmen von anstehenden Novellierungen incentiviert wird. Daneben bleibt es wesentlich, die Regelungen zur Haftung der Big-Tech-Plattformen mit Blick auf eine starke KKW zu schärfen.
  4. Die Werke von Rechteinhaber:innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer Künstlicher Intelligenz aufbauen. Gleichzeitig werden immer neue und aktuelle Inhalte als Datenmaterial für das Training und der Erstellung von KI-generierten Antworten und Inhalten benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen. Auch im Rahmen technischer Entwicklungen, sowie bei aktuellen und zukünftigen generativen KI-Diensten, muss den Rechteinhaber:innen die Möglichkeit bleiben, frei über die Verwendung ihrer Werke oder Entwürfe zu entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt das Recht auf angemessene Vergütung für die Nutzung bspw. im Rahmen von Lizenzierung von Inhalten ausdrücklich ein. Es müssen Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Transparenz gewährleistet, sowie rechtliche Ansprüche wirksam durchsetzbar gemacht werden.
    In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI-Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften zum Schutz der Rechteinhaber:innen praxistauglich und wirksam umsetzt, sodass die Ausübung und Durchsetzung der Rechte ermöglicht werden. Dort, wo das geltende Recht keine ausreichende Transparenz über jegliche Nutzung von geschützten Inhalten gewährleistet, müssen diese Lücken unverzüglich geschlossen und die Beweislast überdacht werden.
    Dabei gilt es, Bürokratie-schaffende „Papiertiger“ zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei Rechteinhaber:innen verursachen, während Plattformen nicht wirksam an Regelungen gebunden werden.
  5. Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für die KKW entwickelt hat. Diese deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten sollten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union angestrebt werden. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zu stellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. geringere Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es eines deutlich entbürokratisierten Verfahrens.
  6. Im Rahmen der Debatte über den Zugang zu Daten und einen wirksamen Datenschutz muss sichergestellt sein, dass die KKW weiterhin sinnvoll mit ihren Nutzer:innen kommunizieren kann und nicht z. B. durch Maßnahmen der Big-Tech-Konzerne in der Wertschöpfung beeinträchtigt wird. Die Unternehmen der KKW achten zum Erhalt des Vertrauens in ihre wertvollen Marken sehr genau auf einen vertrauensvollen Umgang mit den Daten ihrer Nutzer:innen. Datenschutzregelungen haben einen erheblichen Einfluss darauf, ob Unternehmen in der digitalen Welt erfolgreich sein können. Für die Zukunft der KKW ist eine möglichst unbürokratische Kommunikation mit den Nutzer:innen daher von grundlegender Bedeutung.
  7. Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sind für viele Bereiche der KKW neben dem Verkauf von Inhalten und Dienstleistungen die wichtigste Einnahmequelle. Diese dürfen nicht weiter beeinträchtigt werden. Überlegungen zur Einschränkung von Werbemöglichkeiten und neuen Werbeverboten sollten dabei nicht auf einzelne Teilbranchen oder die Werbetreibenden selbst reduziert werden, sondern stets im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung für die KKW in ihrer Breite gesehen werden.
  8. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte regen Innovationen und Investitionen an. Ziel muss es sein, diese so zu fassen, dass sie effektiv sind. Ohne eigene Rechte wären die Leistungen von Akteur:innen der KKW nur ein Hobby. Nur mit durchsetzbaren Rechten können einerseits kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt und andererseits neue Geschäftsmodelle etabliert werden. Urheber- und Leistungsschutzrechte der Kreativen sowie ihrer Partner:innen und generell gewerbliche Schutzrechte sind das Fundament, auf dem eine vielfältige, produktive KKW entstehen kann und letzten Endes auch ein Gebot der Fairness. Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten.
  9. Die Auffindbarkeit von Produkten und Inhalten der KKW muss sichergestellt werden. Politische Fehlentscheidungen im Bereich der KKW können sowohl die Freiheit und Vielfalt der Branche als auch die Meinungsbildung und den demokratischen Diskurs massiv beeinträchtigen. Weiterhin lehnen wir jegliche Regelungsvorhaben ab, die zu einem Internet unterschiedlicher Geschwindigkeiten führen oder eine Abgabe an Infrastrukturanbieter vorsehen.
  10. Staatliche und öffentlich-rechtliche Unternehmen im Bereich der KKW sind ein wertvoller Bestandteil der Kultur- und Medienvielfalt in Deutschland, der sachgerechter Regulierung bedarf. Dort, wo staatliche und öffentlich-rechtliche Institutionen als Wettbewerber zu privaten Unternehmen auftreten, müssen Wettbewerbsungleichheiten und negative Eingriffe in privatwirtschaftliche Märkte konsequent verhindert werden.
  11. Die soziale Absicherung von Künstler:innen und Kreativen ist eine wichtige Aufgabe, die in einer Kulturnation die gesamte Gesellschaft betrifft. Hierfür ist es notwendig, eine dauerhaft tragfähige Basis zu gestalten, die eine übermäßige Belastung vermeidet und Planbarkeit schafft. Eine zwanzigprozentige Steigerung des KSK-Abgabesatzes, wie zuletzt 2023, gilt es zu verhindern. Der Abgabesatz muss jedenfalls auf dem bisherigen Stand stabil bleiben.
  12. Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – kulturellen Zugang zu ermöglichen. Unter großem Investitionseinsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige technische Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, sollte der Kulturpass unter der Voraussetzung einer Evaluierung fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden.
  13. Der Erhalt der KKW in ihrer jetzigen Vielfalt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit erfordert für einige Branchenteilnehmer eine adäquate Förderung. Aufgrund der besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche und ihrer Rolle als Motor für Innovation und gesellschaftlichen Wandel, sind gezielte Förderprogramme sowie die stärkere Berücksichtigung der Branche bei der Außenwirtschaftsförderung und internationalen Wirtschaftsdelegationen des Bundes für ihr Empowerment notwendig. Der Anteil des Dienstleistungssektors an der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche liegt in Deutschland bei circa 70%. Statt den Fokus einseitig auf die Förderung von Warenexport zu legen, müssen daher auch kreative Dienstleistungen stärker bedacht werden. Für die KKW und den Kreativstandort Deutschland sind langfristig plan- und kalkulierbare Förder- und Unterstützungsprogramme im europäischen und internationalen Wettbewerb von entscheidender Bedeutung.

Zu k3d:

Die „Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ (k3d) ist ein offenes Bündnis von führenden privatwirtschaftlichen Interessenvertretungen – sie versteht sich als kompetentes Sprachrohr der Schlüsselbranche für gesellschaftlichen und ökonomischen Wandel. Am 6. Juli 2021 wurde die k3d bei der Konferenz »Werkstatt der Zukunft« erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hob in ihrer Keynote diese Koalition als perfektes Beispiel für die interdisziplinäre Vernetzung von Kultur, Handwerk und Technologie hervor, mit der es nicht nur im Rahmen ihrer Initiative NEW EUROPEAN BAUHAUS gelingen wird, Innovation mit Kultur zu verbinden.

Die Initiatoren der k3d stammen aus den Bereichen der AV-Branche, Buch, Design, Galerien, Presse, Mode, Architektur, Musik- und Kulturveranstaltungswirtschaft.

  • Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
  • Bundesarchitektenkammer (BAK)
  • Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA)
  • Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. (BDKV)
  • Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. (BVDG)
  • Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
  • Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)
  • Deutscher Designtag e.V. (DT)
  • Deutscher Musikverleger-Verband e.V. (DMV)
  • Fashion Council Germany e.V. (FCG)
  • game – Verband der deutschen Games-Branche e.V.
  • Medienverband der freien Presse (MVFP)
  • Society Of Music Merchants e.V. – Verband der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche (SOMM)
  • Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO)
  • VAUNET – Verband Privater Medien e.V.
  • Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V.
  • Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT).

 

Die gemeinsamen Forderungen von k3d finden sich hier: https://k3-d.org/.

Kontakt k3d

kontakt@k3-d.org

https://k3-d.org/

Sprecher:innen

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung
Telefon +49 30 726298-203, E-Mail verdenhalven@bdzv.de

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Birgit Reuß, Leitung Berliner und Leipziger Büro
Telefon +49 30 2800783-45, E-Mail b.reuss@boev.de

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Ansprechpartner:in
Daniela Beaujean

Geschäftsführerin des VAUNET

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 112

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