12.09.2024 - Die EU-Kommission hat am 25. Juli ihren zweiten Bericht über die Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angenommen, der aus Sicht der privaten Medien ernüchternd ausfällt. Zentrale Forderungen des VAUNET blieben unbeachtet. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das vorgestellte Programm auch keine Verschärfungen mit sich bringen wird.
VAUNET hatte sich im Rahmen einer Konsultation u.a. für eine stärkere Berücksichtigung der Relevanz privater Medien für die Meinungsvielfalt bei der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken und einen besseren Schutz vor Missbrauch von Betroffenenrechten in zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren eingesetzt. Diese Anliegen wurden im Bericht der Kommission nicht berücksichtigt. Auch Nachbesserungsbedarfe hinsichtlich bestehender Regularien, bspw. mit Blick auf den Einsatz von KI, wurden nicht festgestellt.
Stattdessen stellt die Kommission überwiegend fest, dass es eines stärkeren und harmonisierten Enforcement der DSGVO bedürfe und konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: Die Verbesserung der Situation für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) durch mehr Vertragsvorlagen und Hilfestellungen, die Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden sowie die Schaffung ausreichender Grundlagen für internationalen Datentransfers durch Angemessenheitsbeschlüsse etc..
Der Evaluierungsbericht über die Evaluierung der DSGVO wird alle vier Jahre erstellt und bewertet die Anwendung und Wirksamkeit der Verordnung.
Der VAUNET hat im Februar 2024 eine Position zur Evaluierung der DSGVO eingereicht. Diese finden Sie hier.