Das belgische Marktgericht hat das im Bereich der Online-Werbung weitverbreitete Transparency and Consent Framework (TCF) des Branchenverbands IAB Europe in der Version 2.1 für nicht DSGVO-konform erklärt.
Das TCF wird in der digitalen Werbung genutzt, um festzuhalten, ob und wie Nutzer:innen der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen – etwa zur Personalisierung von Werbung. Im Fokus steht dabei der sogenannte „TC String“. Dieser enthält die Zustimmungseinstellungen der Nutzer:innen und wird zwischen verschiedenen Websites und Werbediensten weitergegeben.
Das belgische Marktgericht stellte nun klar: Der TC String sei als personenbezogen anzusehen. Damit folgt das Gericht einer Grundsatzentscheidung des EuGH aus 2024. Eine Verarbeitung der Daten auf Basis eines „berechtigten Interesses“ ist künftig nicht mehr zulässig. Stattdessen braucht es in jedem Fall eine aktive und freiwillige Einwilligung der Nutzer:innen. Zudem differenziert das Gericht bei der Verantwortung: IAB Europe trägt zusammen mit dem jeweiligen Website-Anbieter die Verantwortung für den TC String selbst, nicht aber für die darüberhinausgehende Datennutzung – diese liegt allein beim Website-Betreiber.
Innerhalb dieser komplizierten Gemengelage ist schwer auszumachen, wer am Ende gewonnen oder verloren hat. Entsprechend vielfältig fallen die Reaktionen auf das Urteil aus. Während manche dem Urteil lediglich Klarstellungsfunktion beimessen, beschwören andere einen nun zwingend notwendigen Kurswechsel in der digitalen Werbewirtschaft herbei. Fest steht aber, dass die zahlreichen betroffenen Werbeunternehmen in der EU ihre Einwilligungs- und Transparenzmechanismen überprüfen sollten. Das IAB Europe bietet zudem eine erneuerte Version 2.2 des TCF an, mit der u. a. das „berechtigte Interesse” für die Datenverarbeitung überarbeitet worden ist.