Der VAUNET hat eine erste Bewertung des von CDU, CSU und SPD am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrags zu den relevanten Medienthemen vorgenommen.
Der 144-Seiten starke Koalitionsvertrag greift unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ deutlich mehr Anliegen aus der Medienbranche auf als vergangene Verträge. Das klare Bekenntnis zum dualen Mediensystem „mit fairen Refinanzierungsbedingungen für private Medien“ wird durch die Ablehnung zusätzlicher Werbebeschränkungen untermauert. Positiv ist auch der Fokus auf eine stringente Regulierung von Big-Tech-Plattformen. Herausfordernd erscheint der Finanzierungsvorbehalt bei der Einführung eines Steueranreizmodells im Bereich der Filmförderung.
Einzelthemen im Überblick
Positiv
Keine Werbeverbote & Faire Refinanzierungsbedingungen
Der Koalitionsvertrag formuliert ein klares Bekenntnis zur dualen Medienordnung mit fairen Refinanzierungsbedingungen für private Medien. Zusätzliche Werbebeschränkungen werden abgelehnt.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3910 ff. „Unabhängige und vielfältige Medien sichern eine freie öffentliche Debatte. Wir setzen uns im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Von zusätzlichen Werbebeschränkungen sehen wir ab.“
Plattformregulierung
Strengere Haftungs- und Sanktionsregeln für Online-Plattformen könnten zu faireren Wettbewerbsbedingungen führen. Eine verschärfte Haftung für Inhalte soll jedoch vorerst „geprüft“ werden. Die Koalitionäre wollen die Einführung einer Abgabe von Online-Plattformen prüfen – dabei ist wichtig, dass neue Belastungen nicht auch auf Online-Plattformen der VAUNET-Mitglieder zukommen, sondern der Fokus auf den Big-Tech-Plattformen liegt.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3935 ff. „Wir werden durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Pflichten hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht nachkommen, sowie eine verschärfte Haftung für Inhalte prüfen. Outlinks zu Drittanbietern sind zuzulassen.“
- Zeilen 3913 f. „Wir prüfen die Einführung einer Abgabe von Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen.“
- Zeilen 2880 f. „Wir reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten. Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte. Wir werden im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung schaffen, wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten verhindern.“
Europäische Medienregulierung
Im Koalitionsvertrag verweisen Union und SPD auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips bei der Weiterentwicklung des europäischen Medienrechts – und damit darauf, dass die Vielfaltsregulierung Aufgabe der Mitgliedstaaten ist.
Beim geplanten Abbau von Belastungen durch den AI-Act für die Wirtschaft gilt es darauf zu achten, dass die Belastungen für Medienanbieter sinken bzw. nicht steigen und die Rechte am geistigen Eigentum gewahrt bleiben.
Union und SPD unterstützen den Aufbau einer europäischen Medienplattform. Inwieweit dabei auch an private Medienanbieter gedacht wird, bleibt offen. Eine reine öffentlich-rechtliche europäische Plattform könnte die Wettbewerbssituation zugunsten der Rundfunkanstalten verbessern.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3936 ff. „Der Digital Services Act (DSA) muss stringent umgesetzt und weiterentwickelt werden, systemisches Versagen muss in einem abgestimmten Verfahren mit der EU-Kommission Konsequenzen haben. Die Fortentwicklung des europäischen Medienrechts muss unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips erfolgen. Die Spielräume der Mitgliedstaaten zum Schutz kultureller und medialer Vielfalt sind bei allen EU-Rechtsakten zu wahren.“
- Zeilen 3940 f. „Wir unterstützen den Aufbau einer europäischen Medienplattform unter Einbeziehung von ARTE.“
- Zeilen 2268 ff. „Wir wirken darauf hin, dass im Zuge der technischen und rechtlichen Spezifizierungen des AI-Acts Belastungen für die Wirtschaft abgebaut werden. Wir stellen sicher, dass die nationale Umsetzung des AI-Acts innovationsfreundlich und bürokratiearm erfolgt und die Marktaufsicht nicht zersplittert wird.“
Kultur- und Kreativwirtschaft
Union und SPD erkennen den großen kulturellen und wirtschaftlichen Beitrag der KKW an, die durch entsprechende Rahmenbedingungen und Steueranreize gestärkt werden soll.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3886 ff. „Die Kreativwirtschaft leistet einen großen kulturellen und wirtschaftlichen Beitrag, den wir durch klare ordnungspolitische Rahmenbedingungen und Steueranreize sowohl übergreifend als auch branchenspezifisch stärken wollen.“
Datenschutz
Die im Koalitionsvertrag formulierte Ermöglichung der Datennutzung ist ein wirtschaftsfreundlicher Kurs. Der VAUNET begrüßt das im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebrachte Verständnis, beim Datenschutzrecht stärker in Richtung der Datennutzung zu denken und damit kein zu einseitiges und restriktives, sondern ermöglichendes Datenschutzrecht zu verfolgen.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 2239 ff. „Wir wollen eine Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, die Datenökonomie etabliert, auf Innovation setzt und Grund- und Freiheitsrechte schützt. Dafür beseitigen wir Rechtsunsicherheiten, heben Datenschätze, fördern Daten-Ökosysteme und setzen auf Datensouveränität. Wir schaffen die Grundlage, um Regelwerke, für die es sachgemäß ist, in einem Datengesetzbuch zusammenzufassen.“
- Zeilen 2239 ff. „Wir reformieren die Datenschutzaufsicht. Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um gemeinsame Standards zu erarbeiten. Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Im Interesse der Wirtschaft streben wir eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten an. Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit sein.“
Urheberrecht
Die Koalitionäre bekennen sich zum Schutz von Urheber- und Leistungsschutzrechten („geistiges Eigentum“), wobei ungeklärt bleibt, was unter „kreative Produkte“ verstanden wird. Bei der Nutzung von KI sollen Urheberrechte gewahrt bleiben, das Leistungsschutzrecht wird hierbei jedoch nicht erwähnt.
Das industriepolitische Ziel, KI-freundlicher zu regulieren, könnte zu Konflikten mit Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten führen.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeile 3902 „Wir setzen Recht an geistigem Eigentum konsequent durch und schützen kreative Produkte.“
- Zeilen 3846 ff. „Künstliche Intelligenz steigert die Möglichkeiten menschlicher Kreativität enorm. Sie bietet großes künstlerisches und kulturwirtschaftliches Potenzial, wenn Urheberrechte gewahrt und künstlich generierte Inhalte erkennbar bleiben. Wir entwickeln mit den Ländern eine Strategie „Kultur & KI“.“
- Zeilen 3903 f. „Insbesondere im digitalen Musikmarkt helfen wir mit, faire und transparente Vergütungsmodelle zu entwickeln.“
- Zeilen 87 f. „Wir wollen Industrienation und Mittelstandsland bleiben, KI- und Gründer-Nation werden und die Weichen wieder auf Wachstum stellen.“
- Zeilen 167 f. „Die industrielle KI werden wir durch eine innovationsfreundliche Regulierung stärken, die die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität verbessert.“
Wettbewerbsrecht & Kooperationen
Union und SPD bekennen sich zu Kooperationserleichterungen für private Medienhäuser und adressieren „wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahmen“. Positiv ist zudem das klare Bekenntnis zum Digital Markets Act und seiner Durchsetzung – insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Handels- und wirtschaftlichen Konflikte mit den USA.
Gute Ansätze sieht der VAUNET zudem im Bereich der Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts auf allen Ebenen sowie einer besseren Verzahnung mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3920 ff. „Zusammenarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll nach den aktuellen Reformen der Länder die Regel werden. Deshalb schaffen wir eine wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme, auch Kooperationen privater Medienhäuser sollen erleichtert werden.“
- Zeilen 319 f. „Die Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas.“
- Zeilen 322 f. „Die effektive Anwendung des Kartellrechts wollen wir sicherstellen und die Verfahren schneller sowie effizienter machen. Wir unterstützen die effektive Durchsetzung des Digital Market Acts durch die zuständigen Behörden auf europäischer Ebene.“
- Zeilen 324 ff. „Wir wollen, dass internationale Wettbewerbsfähigkeit, europäische Souveränität und Sicherheit im europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, stärker als bisher berücksichtigt werden.“
- Zeilen 326 f. „Eine Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“ setzen wir beim Bundeswirtschaftsministerium ein.“
- Zeilen 3918 f. „Das Wettbewerbsrecht muss auf allen Ebenen weiterentwickelt und mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder verzahnt werden, auch um Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur zu prüfen.“
Bürokratieabbau
Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, überbordende EU-Regulierung (z. B. CSRD, CSDDD, CBAM, delegierte Rechtsakte) zu verhindern, ist zu begrüßen. Der Erfolg ist aber auch von der Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten abhängig.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 2004 ff. „Darüber hinaus wollen wir überbordende Regulierungen für nachhaltige Investitionen (Taxonomie), Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), Konfliktmineralien oder durch die unüberschaubare Menge delegierter Rechtsakte verhindern. Wir unterstützen das europäische Omnibusverfahren zur Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Taxonomie und CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und setzen uns dabei für eine bürokratiearme Lösung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein. Wir schaffen dabei Rechts- und Planungssicherheit und unterstützen die Unternehmen bei einer guten Rechtsumsetzung.“
Positiv bis Medium
Filmförderung
Im Koalitionsvertrag sind sowohl ein Steueranreizmodell als auch eine Investitionsverpflichtung enthalten. Das Steueranreizmodell ist jetzt als Absichtserklärung, die unter Finanzierungsvorbehalt steht, formuliert („wir wollen“) – anders als noch im AG-Papier „Kultur und Medien“ („wir werden“). Wichtig ist, dass nicht nur eine Investitionsverpflichtung eingeführt wird, sofern über die Finanzierung eines Steueranreizmodells keine Einigung (u. a. mit den Ländern) erzielt werden kann.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3888 ff. „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbessern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung. Das Filmförderungsgesetz werden wir im engen Dialog mit der Branche weiterentwickeln, Kinos werden wir durch verlässliche Förderprogramme für Investitionen und kulturelle Vielfalt in Stadt und Land stärken und die digitale Sicherung des Filmerbes vorantreiben.“
Rundfunkfrequenzen / KRITIS
Der im Koalitionsvertrag bekräftigte Schutz der terrestrischen Rundfunkverbreitung als Teil der kritischen Infrastruktur ist ein wichtiges Ziel. Während das AG-Papier „Kultur und Medien“ noch die „primäre“ Nutzung des UHF-Bandes durch Medien und Kultur vorsah, heißt es im Koalitionsvertag, die Frequenzen stünden „auch“ Medien und Kultur zur Verfügung. Rundfunk- und Kulturfrequenzen müssen als Teil der kritischen Infrastruktur entsprechend der Beschlüsse der Weltfunkkonferenz im vollen Umfang erhalten bleiben.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3923 ff. „Die terrestrische Rundfunkverbreitung schützen wir als kritische Infrastruktur. Das UHF-Band steht auch Medien und Kultur zur Verfügung, die Abwägung mit Sicherheitsbedarfen wird derzeit evaluiert.“
- Zeilen 2222 f. „Bei der Vergabe der UHF-Frequenzen setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine Berücksichtigung aller berechtigten Interessen ein.“
- Zeilen 2703 „Der Digitalfunk BOS erhält eine bessere Finanzierung und einen eigenen UHF-Frequenzbereich.“
Jugendmedienschutz
Das Vorhaben, Kohärenz zwischen den Rechtsrahmen zum Jugendmedienschutz zu schaffen und Parallelstrukturen abzuschaffen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dabei wird entscheidend sein, dass die Interessen der Medienanbieter bei möglichen Kompetenzdebatten zwischen Bund und Ländern gewahrt bleiben. Ebenso gilt es darauf zu achten, dass die Regelungen zu Altersverifikationsmaßnahmen bezüglich Medien nicht über die jetzigen Pflichten aus dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag hinausgehen.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3944 f. „Aufwachsen mit digitalen Medien braucht Medienkompetenz, aber auch einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz. Ein kohärenter Rechtsrahmen zwischen Europa, Bund und den Ländern bietet die Chance, Parallelstrukturen abzubauen und effektive Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Deswegen gestalten wir das Jugendschutzgesetz kohärent zum DSA und zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein.“
- Zeilen 3180 ff. „Wir stärken den Kinder- und Jugendschutz. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit werden wir weiter verbessern. Wir wollen sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher bewegen können. Dazu werden wir eine Expertenkommission einsetzen, um eine Strategie „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und die Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten. Insbesondere Eltern sollen durch gezielte Wissensvermittlung gestärkt werden. Plattformbetreiber und Anbieter werden wir in die Pflicht nehmen, den digitalen Kinder- und Jugendschutz wirksam umzusetzen. Wir setzen uns für verpflichtende Altersverifikationen und sichere Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche bei digitalen Endgeräten und Angeboten ein.“
Berichterstattungsfreiheit & Schutz von Journalist:innen
Der Koalitionsvertrag sieht vor, Journalist:innen besser schützen zu wollen. Das Informationsfreiheitsgesetz soll „reformiert“ werden, hierbei ist entscheidend, dass die Berichterstattungsfreiheit und der Quellenschutz nicht weiter eingeschränkt werden.
Beim Thema Gemeinnützigkeit und Journalismus wird darauf zu achten sein, dass durch den Steuervorteil keine Wettbewerbsverzerrung entstehen.
Passagen im Koalitionsvertrag:
- Zeilen 3952 f. „Wir setzen uns für sichere und gute Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten ein und schützen sie besser, indem sie eine Auskunftssperre im Melderegister erwirken können.“
- Zeilen 2821 ff. „Wir setzen die SLAPP-Richtlinie zeitnah um, um zu verhindern, dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur Einschüchterung, zum Beispiel von Journalisten sowie zivilgesellschaftlich Engagierten, missbraucht werden.“
- Zeilen 1894 ff. „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“
- Zeilen 2630 ff. „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“
- Zeilen 3914 ff. „Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit.“
Negativ
Vertragsrecht und Verbraucherschutz
Die im Koalitionsvertrag verankerte allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse birgt die Gefahr neuer Auflagen für Anbieter digitaler Angebote.
Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
- Zeilen 2799 ff. „Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und führen deshalb eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse ein. Wir setzen uns auf europäischer Ebene für Verbraucherinteressen im digitalen Raum und insbesondere für die Schließung von Schutzlücken im Verbraucherrecht ein. Unser Ziel ist, dass digitale Angebote schon „by design“ und „by default“ verbraucherfreundlich gestaltet werden.“